SSRQ FR I/2/8 207.23-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, von Rita Binz-Wohlhauser und Lionel Dorthe
Zitation: SSRQ FR I/2/8 207.23-1
Lizenz: CC BY-NC-SA
Catherine Repond – Anweisung
1731 August 3.
Editionstext
Die einligende Catherine RepondPerson:
soll morgensZeitspanne: morgens um die zwey uhrenZeit: 2:00 durch den scharffrichterBegriff: auf
den tischBegriff: gelegt werden, und ihr ein rooßkäfferBegriff: in einer
ventouseBegriff: oder schröffkopf auff den nabel angesetzt werden
lautt BernischenOrt: particular schreiben, soll übrigens durch das hoch-
und wohlbestälter statt gericht über alles examiniert werden,
wie auch, ob sie allweil in ihren aussag verharre, das der
einliegende Jaques BouquetPerson: ein falsch müntzlerBegriff: seye.
den tischBegriff: gelegt werden, und ihr ein rooßkäfferBegriff: in einer
ventouseBegriff: oder schröffkopf auff den nabel angesetzt werden
lautt BernischenOrt: particular schreiben, soll übrigens durch das hoch-
und wohlbestälter statt gericht über alles examiniert werden,
wie auch, ob sie allweil in ihren aussag verharre, das der
einliegende Jaques BouquetPerson: ein falsch müntzlerBegriff: seye.
Stückbeschreibung