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SSRQ FR I/2/8 207.35-1

Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg, Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, von Rita Binz-Wohlhauser und Lionel Dorthe

Zitation: SSRQ FR I/2/8 207.35-1

Lizenz: CC BY-NC-SA

Jacques Bouquet, Catherine Repond – Urteil und Anweisung

1731 September 3.

  • Signatur: StAFR, Ratsmanual 282 (1731), S. 456
  • Originaldatierung: 1731 September 3 (3ten septembrisIn der Vorlage: 7brisSprachwechsel: Latein [1731])
  • Beschreibstoff: Papier
  • Sprache: Deutsch

Editionstext

Thurn roddelBegriff:

Ist abgeleßenDurch hängenden Einzug hervorgehoben worden und den einligenden BouquetPerson: , so die holdigBegriff: 1 ihnHinzufügung oberhalb der Zeilea alß ein falschmüntzlerBegriff: angegeben hatt, biß dahin unschuldig erkendtBegriff: . Werde er ohne endtgeldtnusBegriff: der atzungBegriff: los gelaßen mit dem gewohnten eydt, deßen wegen niemandem übels zu wollen.

Die procedurBegriff: Durch hängenden Einzug hervorgehoben der einligende Cattillon RepondPerson: soll am künfftigen montag abgelesen werden, derrendtwegen verschaffe hAbkürzung gerichtschreyber2 alle schryfften. Werdendt hiemit alle hochgeehrten herrenIn der Vorlage: hh, so sich auff die Alte LandtschafftOrt: befinden, ermahnt, sich an gedeütten montag einzufinden, umb nach abgelese schreyfften über sie zu sprechen.

HAbkürzung grosweibelIn der Vorlage: gros3 und gerichtschreybern4 werdendt sie hultsam examinieren und am künfftigen donstag referierenBegriff: .

Anmerkungen

  1. Hinzufügung oberhalb der Zeile.
  1. Gemeint ist Catherine RepondPerson: .
  2. Gemeint ist Franz Nikolaus HaberkornPerson: .
  3. Gemeint ist Karl Simon OdetPerson: .
  4. Gemeint ist Franz Nikolaus HaberkornPerson: .