SSRQ FR I/2/8 207.37-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, von Rita Binz-Wohlhauser und Lionel Dorthe
Zitation: SSRQ FR I/2/8 207.37-1
Lizenz: CC BY-NC-SA
Catherine Repond – Anweisung
1731 September 10.
Editionstext
Thurn rodellBegriff:
wegen die einligende Cattillon RepondPerson:
wegen die einligende Cattillon RepondPerson:
Nach verhörDurch hängenden Einzug hervorgehoben ist befragt worden, obs genugsamb matterien vorhanden,
seyen, a–am künfftigen
sambstagHinzufügung am linken Rand mit Einfügungszeichen–a sie vor gericht zu stellen? Ist von ja befunden
worden, in deme sie mit dem leidigenBegriff: teüffelBegriff: gepactigetBegriff:
und mit ihme gemeinschlaff gehabt hatt.
seyen, a–am künfftigen
sambstagHinzufügung am linken Rand mit Einfügungszeichen–a sie vor gericht zu stellen? Ist von ja befunden
worden, in deme sie mit dem leidigenBegriff: teüffelBegriff: gepactigetBegriff:
und mit ihme gemeinschlaff gehabt hatt.
Stückbeschreibung