SSRQ FR I/2/8 207.7-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, von Rita Binz-Wohlhauser und Lionel Dorthe
Zitation: SSRQ FR I/2/8 207.7-1
Lizenz: CC BY-NC-SA
Catherine Repond – Anweisung
1731 Juli 7.
Editionstext
Criminalische procedurBegriff: CorbersOrt:
wegen die inligendeKorrektur auf Zeilenhöhe, ersetzt: abermalligea Catherina RepondPerson: .
wegen die inligendeKorrektur auf Zeilenhöhe, ersetzt: abermalligea Catherina RepondPerson: .
b–Darum ein befelchBegriff: Hinzufügung oberhalb der
Zeile–b
anHinzufügung am linken Randc hAbkürzung grosgrosweibel1, daß er dem scharffrichterBegriff: verorneKorrigiert: verordned, morgens
sich nacher CorbersOrt: begehbe sambt ein bettelvogtBegriff: , um
gedachte Catherina RepondPerson: künfftigen montag
alheroBegriff: zu führen. Darum ein mandat dem
hAbkürzung ambtsmann2, wodurch zu verdeittenBegriff: ,
daß er dem scharffrichterBegriff: vier anständige männer
wohl bewaffnet verordne, ihne zu begleitten, und
ihro zu vor ein St JohannisPerson: zedell und andere reliquienBegriff:
an zu nähen.
anHinzufügung am linken Randc hAbkürzung grosgrosweibel1, daß er dem scharffrichterBegriff: verorneKorrigiert: verordned, morgens
sich nacher CorbersOrt: begehbe sambt ein bettelvogtBegriff: , um
gedachte Catherina RepondPerson: künfftigen montag
alheroBegriff: zu führen. Darum ein mandat dem
hAbkürzung ambtsmann2, wodurch zu verdeittenBegriff: ,
daß er dem scharffrichterBegriff: vier anständige männer
wohl bewaffnet verordne, ihne zu begleitten, und
ihro zu vor ein St JohannisPerson: zedell und andere reliquienBegriff:
an zu nähen.
Stückbeschreibung