SSRQ FR I/2/8 207.8-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, von Rita Binz-Wohlhauser und Lionel Dorthe
Zitation: SSRQ FR I/2/8 207.8-1
Lizenz: CC BY-NC-SA
Catherine Repond – Anweisung
1731 Juli 9.
Editionstext
BefelchBegriff:
an meine hoch und wohlgeehrten hhherren des statt griechtsKorrigiert: gerichtsa, sich morgens
[S. 393]Seitenumbruchalhier einzufünden und von hinnenBegriff: die statt nit
wichenBegriff: , damit die Catherina RepondPerson: ferderlichenBegriff: examiniert
werden könne. Wohl verstanden, daß die hAbkürzung principalenBegriff:
ihre statthalter diß ohrts ermahnen werden.
[S. 393]Seitenumbruchalhier einzufünden und von hinnenBegriff: die statt nit
wichenBegriff: , damit die Catherina RepondPerson: ferderlichenBegriff: examiniert
werden könne. Wohl verstanden, daß die hAbkürzung principalenBegriff:
ihre statthalter diß ohrts ermahnen werden.
Stückbeschreibung