SSRQ FR I/2/8 208.18-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, von Rita Binz-Wohlhauser und Lionel Dorthe
Zitation: SSRQ FR I/2/8 208.18-1
Lizenz: CC BY-NC-SA
Marguerite Repond – Anweisung
1741 November 28.
Editionstext
Bößen tuhrnOrt:
Nach verhörter ableßung der geschechenen examinationBegriff: wider
der daselbst übersetzt wordener Marguerithe RepondPerson: erkentBegriff: ,
solche solle an dem lehren seilBegriff: a–geschlagen undtHinzufügung unterhalb der Zeile mit Einfügungszeichen–a gefolteretBegriff: werden, wan sie
solches außzustehn im stand.
der daselbst übersetzt wordener Marguerithe RepondPerson: erkentBegriff: ,
solche solle an dem lehren seilBegriff: a–geschlagen undtHinzufügung unterhalb der Zeile mit Einfügungszeichen–a gefolteretBegriff: werden, wan sie
solches außzustehn im stand.
Stückbeschreibung