SSRQ FR I/2/8 32.4-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, von Rita Binz-Wohlhauser und Lionel Dorthe
Zitation: SSRQ FR I/2/8 32.4-1
Lizenz: CC BY-NC-SA
Christen Winters Tochter – Anweisung
1611 April 18.
Editionstext
Gefangner
Von wegen des Christen WintersPerson: tochter, so krankh und
ubelmögendBegriff: . Dem amptsman von BollOrt: , das er sie uber
dem beclagten incestusSprachwechsel: Latein examinieren lasse und m glAbkürzung1 hern
das verschlossne examenBegriff: zuschikhe.
ubelmögendBegriff: . Dem amptsman von BollOrt: , das er sie uber
dem beclagten incestusSprachwechsel: Latein examinieren lasse und m glAbkürzung1 hern
das verschlossne examenBegriff: zuschikhe.
Anmerkungen
- Diese Abkürzung ist unklar: Sie könnte etwa meine geliebte oder meine gelobte bedeuten.↩
Stückbeschreibung