SSRQ FR I/2/8 34.5-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, von Rita Binz-Wohlhauser und Lionel Dorthe
Zitation: SSRQ FR I/2/8 34.5-1
Lizenz: CC BY-NC-SA
Johannes Erzinger, Jost Wohlgemut – Anweisung
1611 Juni 15.
Editionstext
Gefangne
Joannes ÄtzingerPerson: , ein studiosusSprachwechsel: Latein von MünsterOrt: , der wegen synes
nachgemelten landtmans, mit dem er conversiert und getrunkhen,
verdacht und ynzogenBegriff: , aber unschuldig erfundenBegriff: worden. Deßwegen
ist er ohn alle endtgeltnuß und costen erlassen, mit einer
commendationBegriff: an die hAbkürzung jesuiterBegriff: , das sie dessen nit endtgelten lassen.
nachgemelten landtmans, mit dem er conversiert und getrunkhen,
verdacht und ynzogenBegriff: , aber unschuldig erfundenBegriff: worden. Deßwegen
ist er ohn alle endtgeltnuß und costen erlassen, mit einer
commendationBegriff: an die hAbkürzung jesuiterBegriff: , das sie dessen nit endtgelten lassen.
Jost WolgemutPerson: von MünsterOrt: , ein verdachter, böser bub, den
man ein lumpenBegriff: , lekherBegriff: und verlognen man betitlet, ouch
mit fünfzig yngezogner glguldenWährung: 50 Gulden von heimetBegriff: Unsichere Lesunga gezogen. Obwoll er
unschuldig syn will, jedoch der zKorrektur überschrieben, ersetzt: sbauberyBegriff: und viler diebstälenBegriff: verdacht. Soll dry mall lehr ufzogenBegriff: werden.
man ein lumpenBegriff: , lekherBegriff: und verlognen man betitlet, ouch
mit fünfzig yngezogner glguldenWährung: 50 Gulden von heimetBegriff: Unsichere Lesunga gezogen. Obwoll er
unschuldig syn will, jedoch der zKorrektur überschrieben, ersetzt: sbauberyBegriff: und viler diebstälenBegriff: verdacht. Soll dry mall lehr ufzogenBegriff: werden.
Stückbeschreibung