SSRQ FR I/2/8 56.33-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, von Rita Binz-Wohlhauser und Lionel Dorthe
Zitation: SSRQ FR I/2/8 56.33-1
Lizenz: CC BY-NC-SA
Jacques Tissot, German Figuet, Pierre Feudy, François Feudy, Antoine Feudy – Anweisung
1623 März 28.
Editionstext
Gfangne
[...]Editorisch irrelevant1
2.Durch hängenden Einzug hervorgehoben Jaques TissotPerson: , der angebnen einer, den soll man uffziehenBegriff: . Undt mit ime fürfahrenBegriff: wie mit dem Germain le vendeur de corbeillesPerson: .
3.Durch hängenden Einzug hervorgehoben Pierre FeydiPerson: hat am seilBegriff: syn vorige bekhandtnußBegriff: bestätiget, diebstälBegriff: und hexeryBegriff: , welches auch sich wahrhafftig befunden durch die ingenomne information. Der ist syner jugend halben wyterer torturBegriff: erlaßen undt soll für gricht gstelt werden.
4.Durch hängenden Einzug hervorgehoben François FreydyPerson: hat syn vorige bekhandtnußBegriff: mit dem kleinen steinBegriff: auch bestättiget undt andere diebstälBegriff: bekhentBegriff: . Den soll man auch nit wyters torturierenBegriff: .
5.Durch hängenden Einzug hervorgehoben Den andren bruder2, so am lären seilBegriff: die hexeryBegriff: , mordBegriff: undt sodomyBegriff: bekhentBegriff: , wie man aber ine mit dem kleinen steinBegriff: undt zwey mal mit dem zendnerBegriff: gefolKorrektur überschrieben, ersetzt: dateret, die gröbste zottenBegriff: geläugnetBegriff: , soll das 3 mal mit dem großen steinBegriff: ufgezogenBegriff: , undt wo er nit bekhennenBegriff: will, mit der zwehelenBegriff: oder ufm tischBegriff: torturiertBegriff: werden.
Stückbeschreibung