SSRQ FR I/2/8 73.3-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, von Rita Binz-Wohlhauser und Lionel Dorthe
Zitation: SSRQ FR I/2/8 73.3-1
Lizenz: CC BY-NC-SA
Marguerite Pillet – Anweisung
1626 September 9.
Editionstext
Gfangne
Marguerite PilletPerson: von Stäffiß le GibliouxOrt: ,
die gott verlaugnetBegriff: und sich dem bösen geistBegriff:
vor 6 jahrenZeitspanne: 6 Jahre ergebenBegriff: , ein genante SusannaPerson: vergifftetBegriff:
und ein khuwBegriff: machen zu verderbenBegriff: . Mit anderen mehr
derglychen tathen, alß den khueyenBegriff: die milchBegriff: machen verliren
und einen gantzen zugBegriff: stillenBegriff: zu mögen etcAbkürzung. Die schon lähr
uffgezogenBegriff: worden, die aber besessenBegriff: ist, wie die
hern des grichts vermeldendtBegriff: . Die sol nochmaln examiniert werden ohne torturBegriff: .
die gott verlaugnetBegriff: und sich dem bösen geistBegriff:
vor 6 jahrenZeitspanne: 6 Jahre ergebenBegriff: , ein genante SusannaPerson: vergifftetBegriff:
und ein khuwBegriff: machen zu verderbenBegriff: . Mit anderen mehr
derglychen tathen, alß den khueyenBegriff: die milchBegriff: machen verliren
und einen gantzen zugBegriff: stillenBegriff: zu mögen etcAbkürzung. Die schon lähr
uffgezogenBegriff: worden, die aber besessenBegriff: ist, wie die
hern des grichts vermeldendtBegriff: . Die sol nochmaln examiniert werden ohne torturBegriff: .
Stückbeschreibung