SSRQ SG III/4 107-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, XIV. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons St. Gallen, Dritter Teil: Die Landschaften und Landstädte, Band 4: Die Rechtsquellen der
Region Werdenberg: Grafschaft Werdenberg und Herrschaft Wartau, Freiherrschaft Sax-Forstegg und Herrschaft Hohensax-Gams, von Sibylle Malamud
Zitation: SSRQ SG III/4 107-1
Lizenz: CC BY-NC-SA
Grenzen des Hochgerichts zwischen den Herrschaften Sax-Forstegg und Rheintal
1519 August 11. Forstegg
Stückbeschreibung
- Signatur: StAZH C I, Nr. 3200
- Originaldatierung: 1519 August 11 (uf dornstag nach st. Lorentzen tag) Überlieferung: Original
- Erhaltungszustand: Wasserflecken
- Beschreibstoff: Pergament
- Format B × H (cm): 37.0 × 22.5 (Plica: 5.5 cm)
- 4 Siegel:
- Kaspar FreiPerson: , Wachs, rund, angehängt an Pergamentstreifen, bestossen
- Hans StadlerPerson: , Wachs, rund, angehängt an Pergamentstreifen, gut erhalten
- Fridolin TolderPerson: , Wachs, rund, angehängt an Pergamentstreifen, gut erhalten
- Ulrich EisenhutPerson: , Wachs, rund, angehängt an Pergamentstreifen, gut erhalten
- Sprache: Deutsch
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Regest
- Wehrli/Ringger 1904, S. 76
Literatur
- Kuster 1995, S. 25
Weitere Überlieferungen
- Signatur: StASG AA 2 A 1-5-16
- Originaldatierung: 17. Jh. Überlieferung: Abschrift (Doppelblatt)
- Beschreibstoff: Papier
- Sprache: Deutsch
- Signatur: StAZH F II a 383 b, fol. 58r–59r
- Originaldatierung: 1618 Überlieferung: Abschrift, Buch (4 Blätter Inhaltsverzeichnis, 174 Folii) mit Ledereinband
- Beschreibstoff: Pergament
- Format B × H (cm): 20 × 31
- Sprache: Deutsch
- Signatur: StASG AA 2 B 001a, fol. 51r–52r
- Originaldatierung: 1618 Überlieferung: Abschrift, Buch (bis 168 foliert, danach 21 Folii leer) mit Ledereinband
- Beschreibstoff: Papier
- Format B × H (cm): 22 × 32
- Sprache: Deutsch
Kommentar
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Am 16. September 1560Datum: 16.9.1560 werden die Grenzen des HochgerichtsBegriff: zwischen den Herrschaften RheintalOrt: und Sax-ForsteggOrt: und dem Abt von St. GallenOrganisation: als NiedergerichtsherrBegriff: der Gerichtsgemeinde AltstättenOrt: erneuert. Vertreter aus den drei Herrschaften besichtigen und erneueren die GrenzenBegriff: . Die erste March beginnt am RheinOrt: unter dem BüchelOrt: , wo das Gericht RüthiOrt: und LienzOrt: aufeinanderstossen, wo ein GrenzsteinBegriff: bei einem Lindenstrunk genannt Sanars LindeOrt: gesetzt ist. Von da geht es zu einem Marchstein bei Fluri BüchelPerson: s Hofstatt und von da an das RietOrt: , wo Lienz und das Rüthiner Gericht aneinanderstossen. Vom RietOrt: verläuft die Grenze Richtung RheinOrt: hinauf zu einer March bei einer grossen Buche, von da gerade der Höhe nach zu einem Marchstein auf dem Büchel genannt BöglistudenOrt: , dann der Höhe nach zu einem Marchstein auf ein Gut genannt die HöchiOrt: . Von da hinab in das Kreuz am OttensteinOrt: . Von dort verläuft die Grenze gerade in das Feld zu einem Grenzstein genannt MurortOrt: , dann Richtung Häuser zu einem Grenzstein genannt Wanza GartenOrt: in einer GasseBegriff: und dann hinauf in das LochOrt: im Bach und dann vom Loch in die BlattenOrt: und von da in das Egg und die Spitze, wie die Schneeschmelze anzeigt (Original: StASG AA 2 U 31). Der Grenzverlauf 1560Datum: 1560 entspricht in etwa der Grenze von 1519Datum: 1519, ist jedoch detaillierter beschrieben. Diese Grenze bleibt bis zum Ende des Ancien Régime unverändert (vgl. SSRQ SG III/4 89-1, Bem. 1).
Wohl im Zusammenhang mit einer Erneuerung der Grenze 1672Datum: 1672 wird die Grenzbereinigung von 1560Datum: 1560 aufgezeichnet, die allerdings nur die Grenzpunkte vom ersten Grenzstein bis nach Ottenstein umfasst (OGA Sennwald Mappe Nachbarn, 1560).
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Zu den GrenzenBegriff: zum RheintalOrt: vgl. auch SSRQ SG III/4 89-1; StAZH A 346.3, Nr. 104; A 346.4, Nr. 182; OGA Sennwald Mappe Nachbarn, Mappe Altstätten, 30.11.1729.
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Zur HochgerichtsbarkeitBegriff: eines Herren von Sax-Forstegg in LienzOrt: vgl. SSRQ SG III/4 148-1.
Editionstext
Regest
Kaspar Frei, Stadtschreiber von Zürich, Hans Stadler, Ratsherr von Zug, Fridolin Tolder, Ratsherr von Glarus, und Ulrich Eisenhut, Ratsherr von Appenzell, setzen im Auftrag der acht Orte, denen die Vogtei und Herrschaft Rheintal gehört, die Grenzen des Hochgerichts in der Lienz fest, das die acht Orte dem Freiherrn Ulrich VIII. von Sax-Hohensax geschenkt haben. Da bisher die Grenzen noch nicht bestimmt worden waren, gab es Unstimmigkeiten, was auf der Jahrrechnung in Baden von den Ratsboten angezeigt wurde. Darauf wurden die vier oben genannten Personen verordnet, die Grenzen zu besichtigen und zu bestimmen.
Nach einer Besichtigung werden die Hochgerichtsgrenzen festgelegt und beschrieben.
Die Aussteller siegeln.