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SSRQ SG III/4 160-1

Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, XIV. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons St. Gallen, Dritter Teil: Die Landschaften und Landstädte, Band 4: Die Rechtsquellen der Region Werdenberg: Grafschaft Werdenberg und Herrschaft Wartau, Freiherrschaft Sax-Forstegg und Herrschaft Hohensax-Gams, von Sibylle Malamud

Zitation: SSRQ SG III/4 160-1

Lizenz: CC BY-NC-SA

Zeremoniell beim Aufritt des Landvogts

1615 Mai 1 – 9.

Detaillierte Beschreibung des Zeremoniells beim Aufritt des Landvogts.

  • Signatur: StASG AA 2 A 3-5
  • Originaldatierung: ca. 1615 – 1700 (nach)
  • Überlieferung: Aufzeichnung (Doppelblatt)
  • Beschreibstoff: Papier
  • Format B × H (cm): 17.0 × 20.0
  • Sprache: Deutsch

  1. Kurz nach dem KaufBegriff: der Freiherrschaft Sax-ForsteggOrt: (SSRQ SG III/4 158-1) durch ZürichOrganisation: beschliessen am 25. April 1615 beide BürgermeisterBegriff: , die «obristen meisterrBegriff: » und die SäckelmeisterBegriff: von ZürichOrt: , dass die drei Zürcher Gesandten, Bürgermeister RahnPerson: , Statthalter KellerPerson: und Bannerherr HolzhalbPerson: , den neu gewählten LandvogtBegriff: in die VerwaltungBegriff: einführen sollen. Die Bewohnerschaft von Sax-ForsteggOrganisation: soll aus dem EidBegriff: mit Freiherr Friedrich Ludwig von Sax-HohensaxPerson: entlassen werden und den neuen Herren huldigen. Der sogenannte Aufritt eines Landvogts dauert in Sax-Forstegg drei Tage und wird ausführlich für 1718 (7. bis 9. Mai 1718) beschrieben: In Anwesenheit von Säckelmeister Johann Konrad EscherPerson: , Ratsherr WaserPerson: , alt Landvogt Hans Ulrich BodmerPerson: und dem neuen Landvogt Konrad WaserPerson: werden am ersten Tag der HausratBegriff: des SchlossesBegriff: ForsteggOrt: revidiert sowie das ZeughausBegriff: besichtigt und inventarisiert, diverse Verwaltungssachen entschieden und einige Anliegen der Herrschaftleute behandelt. Am zweiten Tag werden die HuldigungenBegriff: vorgenommen und am dritten BesichtigungenBegriff: über den Zustand der herrschaftlichen GüterBegriff: , KirchenBegriff: , MühlenBegriff: etc. vorgenommen und vor Ort Streitigkeiten geschlichtet (ausführlich beschrieben in StASG AA 2 B 007, S. 549–571).

    Die vorliegende Niederschrift über die Zeremonie beim Aufritt eines Landvogts ist undatiert. Wahrscheinlich ist sie vor dem ersten AufrittBegriff: des LandvogtsBegriff: von Sax-Forstegg am 9. Mai 1615 entstanden. Solche Zeremonien sind kaum verschriftlicht; häufiger finden sich Beschränkungen der BegleitungBegriff: des Landvogts und der MahlzeitenBegriff: , da ein solcher AufrittBegriff: recht aufwändig und mit grossen KostenBegriff: verbunden ist (vgl. z. B. SSRQ AG II/8, Nr. 61; SSRQ GL 1.2, Nr. 32; SSRQ LU II/2.1, Nr. 121). Auch ZürichOrganisation: beschränkt die Ausgaben ihres Landvogts beim Aufritt in Sax-Forstegg für Mahlzeiten (SSRQ SG III/4 207-1, Art. 2; zu den Kosten vgl. z. B. die Rechnung betreffend den Aufritt vom 28. bis zum 30. April 1746 [StASG AA 2 A 3-13-38] sowie die Kosten allein für die Reise vom 29. April bis zum 5. Mai 1784 nach Sax-Forstegg in der Höhe von 410 GuldenWährung: 410 Gulden und 45 KreuzerWährung: 45 Kreuzer [StASG AA 2 A 03-13-53]).

  2. Zum Zeremoniell beim Aufritt eines Landvogts von WerdenbergOrt: siehe (PA Hilty) Privatarchiv Kopial- und Formularbuch von Christian Litscher, S. 25–28, mit dem Titel: «Folget, wie ein lamalandammann zuo WerdenbergOrt: , wan mann ein neüwen lvogt landvogtBegriff: uffüörtBegriff: , selbige ehren gesanten samt dem neüwen lvogtlandvogt kan sallutieren, auch wie mann huldigenBegriff: soll etcAbkürzung».

    Zum Zeremoniell vgl. auch den Aufritt eines Landvogts in WillisauOrt: (SSRQ LU II/2.1, Nr. 121, Bem. 2) sowie die detaillierte Beschreibung von LandvogtBegriff: Johann Jakob HolzhalbPerson: von ZürichOrt: über seinen Aufritt in den Freien ÄmternOrt: 1717 (SSRQ AG II.9, Nr. 7a).

Editionstext

CeremonialeBegriff: bey dem SaxeschenOrt: aufritBegriff:


Erstens proponirt hrAbkürzung smr seckelmeisterBegriff: folgenden ohngfarlichen innhaltes:
Weilen hrAbkürzung N regierungs jahrBegriff: glüklichen zu ende geloffen, haben m hmeine herren rathrnratherren burger
seinUnsichere Lesunga zu einem landtvlandtvogt über dißere herschaftBegriff: erwehlt hrnherrn N N.

Welchen er hiermit auch nach biß horiger ubung deroselben in nammen und von wegen mghmeiner gnädigen herren
gebürend vorstellen, dem neuen hrAbkürzung ldtvlandtvogt dar zu von hertzen beglückwunschen, anbey zu dem
selben das sunder verkeündenAuffällige Schreibung, daß er seinen auf habenden pflichten gnug thun und wol
regieren werde.

An sie, seine neu undergebene, lange hiermit das befelchiche, oberkeitliche ansinnen,
daß sie denne alß neu ihrem von und auß mgnhhmeinen gnädigen herren gsetztenUnsichere Lesungb landtvogtBegriff: alle erforderliche
ehre, respect, treu, gehorsamm, lieben erweißen.

Und darmit ein jeder under ihnen wußen mogen, was harinnen fals seine pflichten,
so sollen sie thruwUnsichere Lesungc auf den ihnen verleßenden eyd achtung geben und denne hernach
gewohnter maßen.

Clauditur votoSprachwechsel: Latein

Darauf nimt der landtammannBegriff: das wort:
BeneventiertBegriff: communi nomine Sprachwechsel: Lateindem hrAbkürzung smrseckelmeister und neuen hrn landtvherrn landtvogt,
encomisiertBegriff: deß alten hrn ldtvherrn landtvogt regierungBegriff: etcAbkürzung.
Gratuliert darauf dem neuen hrn ldtvgtherrn landtvogt
mit anfügen, daß si so willig alß schuldig, demme den gewohnten eydBegriff: zekreftenUnsichere Lesungd
versechen, hingegen gegen demselben
lobllobliche regierung und daß er sie bei ihren rechten und freiheiten kraftig schützen und schirmen
und soUnsichere Lesunge sie mit keinen neuerungen beschwerden werde.
[fol. 1v]Seitenumbruch

Nach dißem verloßtBegriff: der landtschreiberBegriff: den eyd mit ludter und verstandtlicher
stimme:

Denne soUnsichere Lesungf vox coro Sprachwechsel: Latein der neue landtvlandtvogt der gemeindBegriff: gebet und die denne schweret.
Auf dißes hin nimt der neue h ldtvherr landtvogt das wort,
anerbietet sich der gemeind alles gueten, per specialitemSprachwechsel: Latein verspricht, sie bei ihren
rechten und gerechtigkeiten zeschützen und zeschirmen etcAbkürzung.
Ermahnet sie hingegen zu schuldiger gehorsammen und getruwer erstattung
deß nun geleisteten eydes.

Endtlicher ersucht der alte hr ldtvherr landtvogt, ihne seines aufgehabten
eydesBegriff: gnedig zeentlaßen, gleich er hier mit auch die ganntze gemeinde deß
ihme geleisteten eydes entlaße, gratulirt dem neuen hr ldtvogtherr landtvogt,
anfugend, er verhoffe, seine verwaltungBegriff: innmaßen eingerichtet zehaben, daß niemand
sich dero mit grund beschweren konne, vermeintinteUnsichere Lesungg aber jemand beschwert zesein,
sölle der sich freymütig angeben, weilen hrAbkürzung smrseckelmeister annoch bey der stellen.
|Seitenumbruch
[Vermerk auf dem Umschlag von Hand des 18. Jh.:]
Sino dato.

Anmerkungen

  1. Unsichere Lesung.
  2. Unsichere Lesung.
  3. Unsichere Lesung.
  4. Unsichere Lesung.
  5. Unsichere Lesung.
  6. Unsichere Lesung.
  7. Unsichere Lesung.