SSRQ SG III/4 192-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, XIV. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons St. Gallen, Dritter Teil: Die Landschaften und Landstädte, Band 4: Die Rechtsquellen der
Region Werdenberg: Grafschaft Werdenberg und Herrschaft Wartau, Freiherrschaft Sax-Forstegg und Herrschaft Hohensax-Gams, von Sibylle Malamud
Zitation: SSRQ SG III/4 192-1
Lizenz: CC BY-NC-SA
Bewilligung für Jörg Müller, Pfeifer von Sax, sein ertauschtes Haus auf sein Gut zu setzen mit einer Stiftung von 50 Gulden für die Schule und mit einem Nachtrag von 1663 mit einer Stiftung für die Armen von seiner Ehefrau Margaretha Tinner
1662 April 25 – 1663 April 17.
Stückbeschreibung
- Signatur: OGA Sax 25.04.1662
- Originaldatierung: 1662 April 25 – 1663 April 17 (uff sant Jörgentag) Überlieferung: Original (Doppelblatt)
- Beschreibstoff: Papier
- Format B × H (cm): 20.5 × 33.0
- 1 Siegel:
- Junker Johann Ulrich EscherPerson: , rund, aufgedrückt, fehlt
- Sprache: Deutsch
Kommentar
-
Im folgenden Stück bewilligt der Landvogt von Sax-ForsteggOrt: trotz der Beschwerden der Anlieger und der Gemeinde Georg MüllerPerson: , sein ertauschtes HäusleinBegriff: auf sein GutBegriff: Im MüllersbergOrt: oberhalb SaxOrt: zu versetzen, doch muss dieses nach seinem TodBegriff: wieder abgerissen werden, da das Gut weder AllmendBegriff: ist noch dort jemals ein Haus gestanden hat. Es gibt zwar im 17. Jh. weder Zonenordnung noch Raumplanung im heutigen Sinn, doch die Bewilligung zeigt, dass es in gewissen Fällen Vorstellungen von «Bauzonen» gibt, die auf gewohnheitsrechtlichenBegriff: Vorgaben beruhen.
-
Zum TauschBegriff: von GüternBegriff: oder HäusernBegriff: siehe u. a. LAGL AG III.2416:001 (28.06.1484); SSRQ SG III/4 133-1, Art. 5; OGA Haag, 25.07.1618; StAZH A 346.4, Nr. 24 (04.11.1623); (PA Hilty) Privatarchiv weisse Mappe, 11.11.1631; StASG AA 3a U 33 (10.09.1638); OGA Gams Nr. 137 (18.03.1700, neues Kaplaneihaus); OGA Sennwald Mappe Nachbarn, Mappe Altstätten, 30.04.1727; OGA Sevelen U 1735 (26.12.1735); PGA Sevelen Archiv Ulrich Friedrich Hagmann, Oranger Ordner Bd. 1 (18.03.1790).
Editionstext
Andreaß RodunerPerson: , landschreiberIn der Vorlage: landtschr
[fol. 2r]Seitenumbruch
Anmerkungen
- Hinzufügung auf der nächsten Seite.↩
- Diese «Liegenschaft» kann anscheinend einfach abgerissen, versetzt und wieder aufgebaut werden.↩
- Nach Grotefend ist im Bistum Chur der Georgstag der 25. April, wobei dies nach den neuesten Erkenntnissen von Tschaikner offenbar nicht für das ganze Bistum gilt (vgl. dazu ausführlicher die Fussnote in SSRQ SG III/4 250-1).↩
- Wohl Kürzel für den Landvogt Johann Ulrich EscherPerson: .↩
Regest
Nach einem Haustausch zwischen Jörg Müller, Pfeifer von Sax, und dem Jüngling Hans Düsel möchte Müller sein Häuschen auf sein Gut Im Müllersberg versetzen. Da dort aber keine Allmend ist und niemals eine Haushofstatt gestanden ist, beschweren sich Anlieger und Gemeinde, die befürchten, dadurch geschädigt zu werden. Johann Ulrich Escher, Landvogt von Sax-Forstegg, bewilligt Müller, sein Häuschen auf dieses Gut zu setzen und dort zu wohnen, doch unter der Bedingung, dass er seine Schweine und Hühner auf seinem Gut halten soll. Bei seinem Tod soll das Häuschen abgerissen werden und auf eine rechte Haushofstatt gesetzt werden. Zum Dank stiftet Jörg Müller für die armen Kinder in der Gemeinde der Schule 50 Gulden aus seiner Hinterlassenschaft, woraus der jährliche Zins für diese verwendet werden soll. Im Nachtrag vom 17. April 1663 vermacht seine Ehefrau Margaretha Tinner von Sax den Armen 30 Gulden.