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SSRQ SG III/4 200-1

Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, XIV. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons St. Gallen, Dritter Teil: Die Landschaften und Landstädte, Band 4: Die Rechtsquellen der Region Werdenberg: Grafschaft Werdenberg und Herrschaft Wartau, Freiherrschaft Sax-Forstegg und Herrschaft Hohensax-Gams, von Sibylle Malamud

Zitation: SSRQ SG III/4 200-1

Lizenz: CC BY-NC-SA

Erläuterung von Glarus zum Mandat, Getreide und Hülsenfrüchte im Kornhaus zu lagern und zu verzollen

1683 Mai 6.

Vor Landammann und Rat von Glarus erscheint Hans Tischhauser als Abgeordneter der Landvogtei Werdenberg und berichtet, dass in allen Kirchen kürzlich ein Mandat verlesen wurde, dass die von Werdenberg Getreide und Hülsenfrüchte zum Verkauf in das neu erbaute Kornhaus bringen und verzollen müssen. Glarus erläutert das Mandat: Jeder Müller, Bäcker und andere Haushalte müssen Getreide und Hülsenfrüchte für den eigenen Haushalt bzw. für ihr Gewerbe weder ins Kornhaus liefern noch Zoll bezahlen. Was aber mit Gewinn verkauft wird, muss ins Kornhaus geliefert werden.

Der Aussteller siegelt mit dem Landessekretsiegel.

  • Signatur: OGA Grabs O 1683-1
  • Originaldatierung: 1683 Mai 6
  • Überlieferung: Original (Doppelblatt)
  • Beschreibstoff: Papier
  • Format B × H (cm): 20.0 × 33.0
  • 1 Siegel:
    1. GlarusOrganisation: , rund, aufgedrückt, fehlt
  • Sprache: Deutsch
  • Schreiber: Johann Heinrich WeissPerson: , Landschreiber

  • Signatur: LAGL AG III.2467:004
  • Frühere Signatur: LAGL X. 254
  • Originaldatierung: 1786 März 19
  • Überlieferung: Vidimus (Doppelblatt)
  • Beschreibstoff: Papier
  • Format B × H (cm): 24.0 × 34.0
  • 1 Siegel:
    1. rund, aufgedrückt, gut erhalten
  • Sprache: Deutsch
  • Signatur: StASG AA 3 A 8-5
  • Originaldatierung: 17. Jh.
  • Überlieferung: Abschrift (Doppelblatt)
  • Beschreibstoff: Papier
  • Sprache: Deutsch
  • Schreiber: Johann Heinrich Weiss, Landschreiber von Glarus
  • Signatur: LAGL AG III.2401:044, S. 343–345
  • Originaldatierung: 1786 Dezember 19
  • Überlieferung: Abschrift, Buch (938 Seiten, bis Seite 697 beschrieben, 900 bis 936 Formulare und Register) mit Ledereinband
  • Beschreibstoff: Papier
  • Format B × H (cm): 25.0 × 36.0
  • Sprache: Deutsch
  • Signatur: StASG AA 3 B 02, S. 343–345
  • Originaldatierung: 1786 Dezember 19
  • Überlieferung: Abschrift, Buch (940 Seiten) mit kartoniertem Einband mit Stoffüberzug
  • Beschreibstoff: Papier
  • Format B × H (cm): 25.5 × 40.0
  • Sprache: Deutsch
  • Signatur: StASG AA 3 A 8-2-1, 19–20
  • Frühere Signatur: StASG AA 3 A 8-2
  • Originaldatierung: 1786 Dezember 19
  • Überlieferung: Abschrift
  • Beschreibstoff: Papier
  • Sprache: Deutsch
  • Schreiber: Fridolin LuchsingerPerson: , Landschreiber von Werdenberg

  1. Das KornhausBegriff: wird um das Jahr 1674Datum: 1674 gebaut (vgl. dazu die drei Schreiben mit dem Kostenverzeichnis vom 30. Juni 1675Datum: 30.6.1675: StASG AA 3 A 9-3) und ist später im Besitz der Familie HiltyOrganisation: : 1750Datum: 1750 verkauft Landammann David HiltyPerson: das von seinem Vater geerbte Kornhaus samt Stall und Garten seinem Bruder Hauptmann Paravizin HiltyPerson: für 1000 Gulden (SSRQ-SG-III_4-228-1).

    Die Erkenntnis von Glarus vom 5. April 1687Datum: 5.4.1687, dass KaufmannsgüterBegriff: und mit Gewinn gekaufte Güter «von unden hinuff zu dem WerdenbergischenOrt: kornhaußBegriff: gefüört werden, daß solche von niemandts anderm alß den inwohnernBegriff: und fuöhrleüthenBegriff: zu WerdenbergOrt: uffgeladen und in HoolenwegOrt: , TrüöbenbachOrt: und wohin man sy alß dan witers laßen möchte, mögen gefüört werden», wird bereits am 16. Juni 1687Datum: 16.6.1687 auf Beschwerden der RheintalerOrt: FaktorenBegriff: und der Gemeinde GrabsOrganisation: wieder aufgehoben und zur alten FuhrordnungBegriff: zurückgekehrt (OGA Grabs O 1687-1).

  2. 1771Datum: 1771 werden einige Personen gebüsst, da sie den Befehl zur Verwahrung des KornsBegriff: im KornhausBegriff: missachten (LAGL AG III.2467:008) und 1786Datum: 1786 kommt es zum Streit zwischen Paravizin HiltyPerson: als Besitzer des Kornhauses und den KornhändlernBegriff: in WerdenbergOrt: , da sich letztere weigern, auch Hülsenfrüchte, die auf GewinnBegriff: verkauft werden, in das Kornhaus zu liefern. Aufgrund der vorliegenden Urkunde von 1683Datum: 1683 wird Hilty von GlarusOrganisation: bei seinen Rechten geschützt. Er muss dafür dem Landvogt jährlich zwei Gulden bezahlen (Kopien: LAGL AG III.2401:044, S. 343–345; StASG AA 3 A 8-2-1, S. 19–21; vgl. zu diesem Streit auch LAGL AG III.2467:005, AG III.2467:006; AG III.2467:007).

Editionstext


Wir, landamman unnd ein gantz gesäßner
rath zue GlarußOrganisation: , uhrkhunten hiermit,
daß in heüttig, unsrer rahtsversammblung
vor unß erschienen der ehrbahre und bescheidne Hanß TischhauserPerson: in nammen und
allß ein abgeordneter der gemeindenBegriff: von
unßern lieb- und getreüwen angehörrigen
der graffschafft WerdenbergOrt: und uns mit
gezimmenden respect vortragen und zuovernehmen geben laßen, waß maaßen jüngsthin draußen in allen kirchenBegriff: ein mandathBegriff:
und gebott auß unserem befälch außgekünth
und verläsen worden, in welchem begriffen,
daß seye von WerdenbergOrt: alleß gemüeßBegriff: , allß
hirschBegriff: , kornBegriff: , bonenBegriff: , ärbsBegriff: , haberBegriff: etcAbkürzung, ohne
underscheid in unßer neüwerbauwte kornhaußBegriff: zuelegen, daselbe keines anderen ohrts
allß von daselbsten nachen zuoverkauffen
und auch den auferlegten zoolBegriff: darvon abzuestatten verpflichtet sein sollten. Nun erfordere zwahr ihrre höchste schuldigkeit, daß
seye unßren satz- und gebotten billicher
weiß gehorsammind und denselben sich underwerffind, wann aber seye auch wüßen, daß,
wann etwaß besonders und beschwehrliches
seye angefallen, wir auf eigentlichen bericht hin die gnaden hand ihnen niemahls entzogen, allß möchten seye unß
sehr angelegenlich und in gehorsammer
underthänigkeit ersuochen und bitten
(weylen seye sich in gewüßen, uns eroffnenden
stucken beschwehrt befindind), wir in diesem
fahl etwaß underscheids zue machen und [fol. 1v]Seitenumbruch
angeregtem mandathBegriff: und gebott eine etwelche
erleütterung zuo geben gnädig geruohen
wollten etcAbkürzung.

Wann dann nun solches anbringen wir
in mehrerem angehört und verstanden,
zuemahlen der sachen beschaffenheit nach
nohturfft behertziget, allß geben wir obangezognem, unßrem außgekünten mandathBegriff:
und gebott folgende erleütterung:
Daß
ein jeder müllerBegriff: , beckherBegriff: oder anderer haußhallterBegriff:
in unßer graffschafft WerdenbergOrt: daß jehnige
kornBegriff: , haberBegriff: , erbsBegriff: , hirschBegriff: , bonenBegriff: oder ander gemüößBegriff: , so er zu seinem selbst eignen gewirbBegriff:
oder haußhalltungBegriff: gebraucht, nit in ernennth
unßer kornhausBegriff: zuelifferen, weniger zue
verzohlen schuldig sein solle, sonder daß ein jeder
under ihnnen daselbe auf solche formb und
ohne betrugBegriff: nach belieben kauffenBegriff: und verkauffenBegriff: könne und möge.
Waß aber
auf den ehrschatzBegriff: 1 und waß einer in seinem
selbst eignen gewirbBegriff: oder haußhalltungBegriff: nit
verbrauchen thette, verkaufft werden wollte,
solle es alleß lauth außgekünten mandatsBegriff:
nirgend anderst, dann dem kornhausBegriff:
einverleibt und von danacher verkaufft
und verzoletBegriff: werden, bey hochster unßer straaff
und ungnad.
Und deßen zue wahrem uhrkunth, haben wir unßer gewohnt landtsecret insigel hierunder trucken laßen,
auf den 6.ten may anno 1683Originaldatierung: 6.5.1683.

JohAbkürzung Heinrich WeißPerson: ,
zue GlarußOrt: lschreiberlandschreiber
[Vermerk auf der Rückseite von Hand des 17. Jh.:]
Urkunth
betreffendte den korngwerbBegriff:
[Registraturvermerk auf der Rückseite:]
81 a

Anmerkungen

  1. Streichung: 71.
  1. Hier im Sinne von «mehrschatzBegriff: », d. h. auf Geschäftsgewinn verkaufte Hülsenfrüchte und Getreide.