SSRQ SG III/4 218-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, XIV. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons St. Gallen, Dritter Teil: Die Landschaften und Landstädte, Band 4: Die Rechtsquellen der
Region Werdenberg: Grafschaft Werdenberg und Herrschaft Wartau, Freiherrschaft Sax-Forstegg und Herrschaft Hohensax-Gams, von Sibylle Malamud
Zitation: SSRQ SG III/4 218-1
Lizenz: CC BY-NC-SA
Ratsprotokoll: Der Zürcher Rat verurteilt die wegen Giftmords und Diebstahls in
Werdenberg verdächtigte Anna Maria Meith aus Eriskirch
1733 Februar 11. Zürich
Stückbeschreibung
- Signatur: StAZH B II 800, S. 43
- Originaldatierung: 1733 Februar 11 Überlieferung: Aufzeichnung, Buch (179 Seiten + 14 Blätter Index)
- Beschreibstoff: Papier
- Format B × H (cm): 11.0 × 34.0
- Sprache: Deutsch
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Literatur
Kommentar
Der Eintrag in den Zürcher Ratsmanualen ist als einzelne Quelle wenig aussagekräftig. Stellt man diesen jedoch in einen grösseren Zusammenhang, so ist der Fall aussergewöhnlich, nicht nur wegen des angeblichen GiftmordsBegriff: , sondern wegen der über 100 Akten, die darüber entstanden sind. Der für damalige Verhältnisse riesige Aktenberg ist angewachsen, weil sich drei ObrigkeitenBegriff: um die GefangenenBegriff: , die Prozessführung sowie um das beschlagnahmte GeldBegriff: streiten: Die Tat findet in WerdenbergOrt: statt, das unter GlarnerOrganisation: Herrschaft steht, die Verdächtigten werden jedoch in Sax-ForsteggOrt: verhaftet, das zu ZürichOrganisation: gehört. Durch die FluchtBegriff: von Christoph BeauPerson: , der in St. FidenOrt: wieder verhaftet wird, kommt der Abt von St. GallenOrganisation: als dritte Obrigkeit hinzu. Die Konstellation von drei konkurrierenden Obrigkeiten führt zu einer Flut von Schriftstücken, die akribisch verfasst und aufbewahrt werden. Minuziös untersuchen die BeamtetenBegriff: den Ablauf der Geschehnisse, wollen jedes Detail genau wissen und schreiben alles nieder. Ungewollt eröffnen sie uns damit Einblick in den Alltag der «kleinen» Leute: Die Quellen sind damit nicht nur in rechtsgeschichtlicher, sondern auch in verwaltungs-, sozial-, alltags- oder medizingeschichtlicher Hinsicht interessant. Der Fall ist ausführlich beschrieben und untersucht im ersten Band der Werdenberger Geschichte(n), weshalb hier zum besseren Verständnis der Ereignisse und zur Bedeutung für die Rechtsgeschichte auf den Artikel verwiesen wird (vgl. ausführlich Malamud 2018, S. 240–255).
Editionstext
Nach belesung der mit Anna
Maria MeithinPerson: von ErißkirchOrt: aus
dem SchwabenlandOrt: , so mit dem
zu St. VydenOrt: hingerichtetenBegriff: Christof
BeauPerson: , welcher im WerdembergischenOrt:
den kayßerl lieutkaiserlichen leutnant WohlgemuthPerson:
vergifftetBegriff: und bestollenBegriff: , gemeinsame gehabt, geführter nachgängenBegriff: , ward die ausmachung der
sach in pleno vorzunemmen und
darnach weiter mit recht erkennt, daß dieselbe disen nachmittagBegriff: an das halßeisenBegriff: gestellet, mit ruthen ausgestrichenBegriff:
und auff ewig von hiesiger statt
und land verwisenBegriff: , auch ihro
ihr kindBegriff: mitgegeben werden solle. [...]Editorisch irrelevant2
Regest
Anna Maria Meith aus Eriskrich, die mit dem in St. Fiden hingerichteten Christoph Beau, der in Werdenberg Leutnant Wohlgemut vergiftet und bestohlen hat, gemeinsame Sache gemacht haben soll, soll am Nachmittag in das Halseisen gestellt, mit Ruten ausgepeitscht und mit ihrem Säugling auf ewig verbannt werden.