[...]Editorisch irrelevant1
Erichte feür ordnungBegriff: für die graffschafft
WerdenbergOrt:
anno 1733, auch zu jeedermans hier kömpfttigem verhalt in allen dry kirchenBegriff: zu verlesen, den 9. tag
7brisOriginaldatierung: 9.9.1733.
1.
o Weillen dem vernehmen nach zimblich vill
haüserBegriff: , darinnen keine
caminBegriff: , alß gehett der
ernstliche befelch
a heren landtammen
Johann
Petter ZwikhisPerson:
alß unßer dißmahligen, hochgeachten und gnädigen herren landtvogts dahin, das alle
mangelbahre, so bald es immer sein kann, mit
leimbBegriff: ,
taugsteinBegriff: und anderen erforderlichen materialien versehen
und zu eigner, auch benachparten sicherheit guete
caminBegriff:
machen lassen.
2.o Da gleichmäßig in villen haüserenBegriff:
umb die feürstättBegriff: , härdtblatenBegriff: undt öffenBegriff: , absonderlich die bachöffennBegriff: , alzu nach hölzerne theillinen, rigelBegriff: oder ander holzwerkhBegriff: , als
beschichet der ernstliche befelch durch legung steinernenBegriff:
platennBegriff: undt errichtung diensammer mauernBegriff: , sonderheitlich gueter verschließunng der öffenBegriff: , das mangelbahre so zu verbeßeren undt in solchen standt zu
stellenn, damit dardurch niemandt kein schaden zu gefüegett werde.
3.
o Da so gar dem vernehmmen nach hin und wider in haüßeren,
ja gar nache zu denn
feüwrstättenBegriff: ,
haüwBegriff: ,
strauwBegriff: ,
bettlaubBegriff: ,
durholzBegriff: undt ander dergleichen leicht
brünnende sachen eingelegt undt gesamblet werden, als gehett die ernstliche
anstimung dahin, sich darfür geflißen zu hüeten undt wo albereit verdeüt
gefärliche
sagenKorrigiert aus: sachenb eingel
egHinzufügung oberhalb der
Zeilect, solche widerum hinweg zu nehmen und an
solche orth zu verwahren, alwo wegen dem
feüwrBegriff: keine
gefahr nit zubeförchten.
Wan danne an villen orthen auch sonsten gar ohnbehuetsamb undt
ohnsorgfeltig das
feüwrBegriff: gebraucht old auch verwarth
werden, soll
d darauß grosen jahmmer, nachtheil, schaden und schrekhen
erwachsen könte, als gebietet ferners:
4.o Unser hochgeachte und gnädige herr landtvogt, das bey
großen föhnBegriff: und windeBegriff: weeder die
bekhenBegriff:
noch andere kein brottBegriff: bakhen ald darzu einheizen, bey 5 cronenWährung: 5 Kronen ohnnachläßer
buoßBegriff: .
5.o Das gleichmäsig bey ohngestürmer windeszeit die schmidtBegriff: undt schlosserBegriff: kein feüwrBegriff: nit anzünden, bey 2 cronenWährung: 2 Kronen ohnnachlächlicher buoß.
6.o In solch gefärlicher zeit auch niemand kein wöscheBegriff:
halte bey 3 cronenWährung: 3 Kronen
ohnnachsächlicher buoß.
7.
o
NächtlicherBegriff: zeit niemand
inHinzufügung oberhalb der
Zeilee keinen
haüßerenBegriff: bim
liechtBegriff: nit
schleizeBegriff: , man habe dann ein
gschirBegriff: voll
waßerBegriff: undter
f dem licht,
bey
1 cronenWährung: 1 Krone ohn nachläßlicher
buoßBegriff: .
8.o Auch kein holzarbeiterBegriff: , tischmacherBegriff: , schreinerBegriff: , zimmerleuthBegriff: , keüferBegriff:
oldt andere nächtlicherBegriff: weiße bim liechtBegriff: arbeiten, sie habendt dan ein gschirBegriff: voll
waßerBegriff: undter dem liecht, bey 2 cronenWährung: 2 Kronen buoß.
|Seitenumbruch
9.o Niemandt mit einem lichtBegriff: ohne in
einer latternenBegriff:
schleizensBegriff: oder tröschzeitBegriff: über die gaßenBegriff: oder ställBegriff:
gehe, bey 2 cronenWährung: 2 Kronen
ohnnachläßlicher buoßBegriff: .
10.o Auch niemandt in der schleizzeitBegriff: kein offen feüwrBegriff:
über die gaßenBegriff: trage, bey 1 cronenWährung: 1 Krone ohnnachsechlicher buoß.
11.
o Bim
schleizenBegriff: ,
stenglenBegriff: ,
strauwBegriff: in
städtlenBegriff:
undtKorrektur oberhalb der
Zeile, ersetzt: oldtg
scheürenBegriff: ald ander der gleichen gefärlichen ortthen,
niemand kein
tabakhBegriff:
rauchiBegriff: , jeedes mahl demme, so es übersicht, bei
1 cronenWährung: 1 Krone ohnaußsezlicher buoß.
12.o Niemand bimm städtlenBegriff: , scheürenBegriff: , hanffBegriff: , strauwBegriff:
und stänglenBegriff:
vögelBegriff: , gwildBegriff: ald sonsten schießenBegriff: , bey 1
cronenWährung: 1 Krone
buoßBegriff: .
13.o Ohne erforderliche nothwendigkeit nächtlicherBegriff: zeit weeder gwirbsBegriff: , handtwerkhsBegriff: noch andere leüth kein feüwrBegriff:
anmachen oder undterhalten, sonderen daßelbige sorgfeltig und gewahrsamblich
löschen und versorgen, bey 1
cronenWährung: 1 Krone ohnnachläßlicher buoß.
14.o Jeedes haußBegriff:
inwohnereBegriff:
alljärlichenWiederholte Zeitspanne: 1 Jahr zwey mahlen, namblich am früehlingZeitspanne: Frühling undt herbstZeitspanne: Herbst, die kähminBegriff:
selbsten geflißen buzen und fägen ald aber die ordinary kähmi fägerBegriff: buzen und fägen laßenn, bey 1 cronenWährung: 1 Krone buoß.
Und weillen bekanth, daß ohngeachtet sorgfeltig undt nothwendig errichteten
feürordnungenBegriff: , etwan aus
verwahrloßnungAuffällige Schreibung
ohnHinzufügung auf Zeilenhöhehsorgfeltigen leüthen, etwan aus ohnfursichtigkeit und
etwann aus anderen, ja bis weillen verborgenen ursachenn,
feüwrsausbrüchBegriff: ald
feüwrs brunstenBegriff:
entstehen können, zu deren widerstandt old
dempfBegriff:
und auslöschung auch aller orthen üeblich und gleichmäßig hießigen orths
erforderlich, guette gegen
verangstaltungenAuffällige Schreibung zu machen, alß gebietet
nach weiters unser
etc etc etcAbkürzung:
15.o Das ohne aufschub eine ehrsamme gmeind GrabßOrganisation:
sich versehe und anschaffen laße: 6 feüwr hägenBegriff:
von einer nit alzu grosen schwäre, die von 2 männeren geferkhetBegriff: und gefürth werden möggen, 6 leiterenBegriff:
von einer gnugsammen länge, das dardurch alle, auch die hochsten haüßerBegriff: zubesteigen, |Seitenumbruch
6 hänkelBegriff: , 6 bikhelBegriff: undt
12 schauflennBegriff: , 12 guete äxenBegriff: , so
auch 24 feür kübelBegriff: , welch alles in die 6tel gleich ein
getheilt undt an füeglich undt gelegenen orthen wohl undt sicher verwarth werden
solle.
16.
o Das die beeden anderen gemeinden
BuchßOrganisation: und
SefelennOrganisation: auch gemeinsamb sich
auf eben gesagte weiß versehe undt jeede für sich anschaffe: 3
feüwrhägenBegriff: von gesagter schwäre, 3
feüwrleiterenBegriff: von gemelter lenge, 3
hächelBegriff: Auffällige Schreibung2, 3
bikelBegriff: , 6
schauflenBegriff: undt 6 guete
äxenBegriff: , auch 12
feürkübelBegriff: .
So alles in die drittelBegriff: gleich eingetheilt undt an den
fueglich und gelegnesten orthen wohl undt sicher verwarth werden solle.
Damit nun hinkömpfftig dißer ordnungBegriff: wohl undt sicher
nachgelebt werde, alß wirdt aller forderest jeweilig hin kömpftten heren
landtvögten die allererste vorsorg anheimb gesezt undt überlaßen, die nach
aufhabendt ihrer pflicht für das beste des landts guete sorge tragen und je nach
beschafenheit der zeiten erforderlichs nach dißer verordnungBegriff: selbsten beysezen werden.
So danne darnach werden zu geflißenen aufseherenBegriff:
und anfüehreren verordnet des landts ammenBegriff: und richterBegriff: insgemein und ihnnen noch beygesezt aus jedem ⅙tel old ⅓del ins besonder:
Aus dem Grapser hinderen BergOrt: ⅙tel Davidt StrickherPerson: ,
aus demm vorderen bergOrt: ⅙tel Hanß WinnenwiserPerson: ,
aus dem OberdorfferOrt: sechstentheil sekhelmeisterBegriff: In der Vorlage: sekhelmr
Jacob VetschPerson: ,
aus dem Undter DorffnerOrt: ⅙tel Andres SchlegelPerson: , schloserlyBegriff: ,
aus dem StudnerOrt: ⅙tel Burkhardt ZoggPerson: ,
aus dem
StattnerOrt: ⅙tel
sekhelmeisterBegriff: In der Vorlage: sekhelmr
Johannes i HiltyPerson: ,
aus dem BuxnerOrt: dritel baumeisterBegriff: In der Vorlage: bauwmr
Galliß RohrerPerson: ,
aus dem AltendorffnerOrt: dritel Burgarth SennPerson: , der müllerBegriff: ,
aus dem RefißerOrt: dritel sekhelmeisterBegriff: In der Vorlage: sekhelmr
Hanß BüschPerson: ,
aus dem OberweiserOrt: dritel von RansOrt:
sekhelmeisterBegriff: In der Vorlage: sekhelmr
Jacob SpizPerson: ,
|Seitenumbruch
aus dem dorffOrt: dritel haubtmanBegriff:
Galliß TischouserPerson:
und aus dem
bergdritelOrt:
schuelvogtBegriff:
Matis SaxerUnsichere LesungjPerson: .
Diße werden und sollen aljärlichenWiederholte Zeitspanne: 1 Jahr 2 mahl im früehjahrZeitspanne: Frühling und herbstZeitspanne: Herbst old,
so es die nothwendigkeit noch mehr erforderett, auch noch zwüschett ihnen, alle
haüßerBegriff: geflißentlich undtersuechen von undten bis
obenn, ob die feürstättBegriff: und caminBegriff: versorget und sonsten alleß geflißentlich nach dißer ordnung alles
eingerichtet seye, auch die fehlbahren und ohngehorsammen an seiner hochen behörde
ohne verschonen eingeben und anzeigenn.
Auch sollen sie bey ohnglüks zutragenheiten old auf stoßenden
feüwrsbrunstenBegriff: (die
gottHinzufügung oberhalb der
Zeilek gnädig
verheüten wolle) auß überlaßung jeweiligen heren landtvogts, die
verordnungenBegriff: thüen, wie jeederman sich zu verhalten, was für
l instrumenten jeeder soll mit sich herbringen, gebrauchen und
für
arbeitBegriff:
verrichten, welch an sezenden verordnungen danne jeederman folgen, gehorchen und
nachleben soll bey hocherwartender straff und ohngnad, zum nachricht.
[...]Editorisch irrelevant3
Regest
Die Feuerordnung für die Landvogtei Werdenberg regelt folgende Brandschutzmassnahmen, die in allen drei Kirchen verlesen werden:
1. Landvogt Johann Peter Zwicky soll dafür sorgen, dass alle Häuser Kamine haben.
2. Öfen und Herdstellen sollen mit steinernen Platten versehen werden.
3. Leicht brennbares Material soll feuersicher aufbewahrt werden.
4. Brotbacken ist bei windigem Wetter verboten.
5. Schmiede und Schlosser dürfen bei Wind kein Feuer entzünden.
6. Waschen ist bei Wind ebenfalls verboten.
7.–10. Nachts muss ein Geschirr mit Wasser unter das Licht gestellt werden und man darf nur mit Laternen ausser Haus gehen.
11.–12. In der Nähe von leicht brennbarem Material darf nicht geraucht werden und Vögel oder Wild geschossen werden.
13. Nachts sollten Feuer gelöscht werden.
14. Zwei Mal jährlich müssen die Kamine gefegt werden.
15.–16. Grabs, Buchs und Sevelen müssen diverses Material zur Feuerbekämpfung anschaffen. Es werden 12 Feuerschauer eingesetzt, die für die Gemeindesechstel oder -drittel verantwortlich sind und zwei Mal jährlich die Kamine, Feuerstätten etc. zu kontrollieren haben. Im Brandfall haben sie die Löscharbeiten zu koordinieren.