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SSRQ SG III/4 244-1

Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, XIV. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons St. Gallen, Dritter Teil: Die Landschaften und Landstädte, Band 4: Die Rechtsquellen der Region Werdenberg: Grafschaft Werdenberg und Herrschaft Wartau, Freiherrschaft Sax-Forstegg und Herrschaft Hohensax-Gams, von Sibylle Malamud

Zitation: SSRQ SG III/4 244-1

Lizenz: CC BY-NC-SA

Abwehrzauber gegen Hexen, böse Menschen und Geister

ca. 1775 – 1825.

  • Signatur: OGA Sennwald Mappe Verschiedene Dokumente, 01.01.1775–31.12.1825
  • Originaldatierung: ca. 1775 – 1825 (Undatiert.)
  • Überlieferung: Aufzeichnung (Einzelblatt)
  • Erhaltungszustand: Wasserflecken, mit Klebstreifen zusammengeklebt
  • Beschreibstoff: Papier
  • Format B × H (cm): 18.0 × 23.0
  • Sprache: Deutsch

  1. Der Zettel mit der Segens- oder Abwehrformel ist undatiert, stammt von einer Hand Ende 18. Jh. und befindet sich im Archiv der Ortsgemeinde Sennwald. Die Segensformel ist eine eher ungewöhnliche Quelle für ein Ortsgemeindearchiv und auch die einzige in der Region Werdenberg. Zwar ist sie keine Rechtsquelle, doch stellt sie eine seltene Form von Abwehrzauber dar, nämlich die verschriftlichte Beschwörung gegen das Böse, weshalb sie hier in die Edition aufgenommen wurde. Häufiger waren Schutz- und Abwehrzeichen wie z. B. Hexagramme, Teufelsknoten, Schreckköpfe, Amulette usw. Der Zettel mit der Abwehrformel wendet sich gegen Hexen, böse Menschen und böse Geister und wurde an Haus, Stall oder Bettstatt befestigt, um die Bewohner und Tiere zu schützen und zeigt, dass Restformen von Volksglauben bzw. magischen Denkens und Handels im Volk immer noch lebendig waren (zu den Abwehr- und Bannritualen vgl. z. B. Labouvie 1993, S. 238–249).

  2. Der Bannspruch stammt wohl nicht vom Autor selbst, denn er ist auch in den AargauerOrt: Besegnungen (1859) von Volkskundler Rochholtz (1809–1892) enthalten und zwar gegen den Toggeli, d. h. die Seele einer Hexe. Solche Sprüche legte man neben anderen Schutzzaubern kleinen Kinden unter das Wickelband auf der Brust (Rochholz 1859, S. 112–113). Rochholz verweist zudem auf einen älteren, fast wortgleichen Spruch nach einer Handschrift in StendalOrt: , der in den Norddeutschen Sagen von 1848 abgedruckt ist (Kuhn/Schwartz 1848, Nr. 458). Der Autor muss den Spruch von irgendwoher gekannt, jedoch mit einigen Wörtern ergänzt haben, die ihm zum Schutz wichtig erschienen, wie z. B. «mein stall» oder «meine bethstadt».

Editionstext


Vor die hexenBegriff: , die das vichBegriff: bezauberenBegriff: ,
in den stallBegriff: zu machen oder vor bösen
menschen
Begriff:
oder geisterBegriff: , die des nachtsBegriff: alte
und junge menschenBegriff: plagen,
zu schrieben an die bet stätteBegriff: ,
menschen und vich dadurch ganz
sicher und befreit sind.

Trotten-kopfBegriff: , ich verbiethe dir
mein hausBegriff: und mein hofBegriff: ,
ich verbiethe dir meine kuhBegriff:
und pfertheBegriff: und mein stallBegriff: , ich verbiethe
dir meine bethstadtBegriff: , das du nichtHinzufügung oberhalb der Zeilea mich über
mich tröste, tröste in ein ander haus,
bis du überBeschädigung durch Wasserfleckb alle bergeBegriff: steigest und
alle zunstecken eilest und über alle
waßerBegriff: steigest, so kommt der liebe tagBegriff:
wider in mein hausBegriff: , im nammen gottes,
des vaters, des sones und des heiligen geistes,
amen.

Anmerkungen

  1. Hinzufügung oberhalb der Zeile.
  2. Beschädigung durch Wasserfleck.