check_box_outline_blank zoom_in zoom_out
SSRQ SG III/4 258-1

Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, XIV. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons St. Gallen, Dritter Teil: Die Landschaften und Landstädte, Band 4: Die Rechtsquellen der Region Werdenberg: Grafschaft Werdenberg und Herrschaft Wartau, Freiherrschaft Sax-Forstegg und Herrschaft Hohensax-Gams, von Sibylle Malamud

Zitation: SSRQ SG III/4 258-1

Lizenz: CC BY-NC-SA

Glarus entlässt Werdenberg in die Freiheit

1798 März 11.

Landammann, Rat und Landleute von Glarus urkunden, dass sie die Angehörigen der Landvogtei Werdenberg in die Freiheit entlassen. Sie behalten jedoch die Güter und lassen diese durch einen Verwalter besorgen, bis sie alles zusammen oder stückweise verkaufen. Als Schweizer sollen die Werdenberger treu bleiben und in allen Kriegszügen mit ihrer Mannschaft die Eidgenossenschaft verteidigen.

  • Signatur: StASG HA R.1-0-3d
  • Originaldatierung: 19. Jh.
  • Überlieferung: Abschrift (Doppelblatt)
  • Beschreibstoff: Papier
  • Format B × H (cm): 21.0 × 33.0
  • Sprache: Deutsch
  • Schreiber: Johann Balthasar LutzigerPerson: , Landschreiber

  1. Am 31. JanuarDatum: 31.1.1798 und 1. Februar 1798Datum: 1.2.1798 werden in den WerdenbergerOrganisation: Gemeinden mit Bewilligung des Landvogts VersammlungenBegriff: abgehalten, in denen beschlossen wird, in jeder Gemeinde Ausschüsse zu wählen, die ein Bittschreiben an GlarusOrganisation: überbringen sollen mit dem Wunsch, in die FreiheitBegriff: und UnabhängigkeitBegriff: entlassen zu werden. Weiter wird entschieden, dass niemand etwas gegen die ObrigkeitBegriff: , gegen AmtleuteBegriff: oder GlarnerOrt: HintersassenBegriff: unternehmen solle; vielmehr wolle man weiterhin treu und gehorsam bleiben (LAGL AG III.2421:101). Trotzdem berichtet der Landvogt von zunehmenden Unruhen (LAGL AG III.2421:102; AG III.2421:105). Am 4. Februar 1798Datum: 4.2.1798 wird das erste Bittschreiben an Glarus gesandt (dieses erscheint sowohl im zeitgenössischen Druck, als auch bei der Edition von Senn unter dem Datum vom 11. Februar [StASG HA R.1-0-6.2, S. 1–4; Senn, Chronik, S. 308–311]. Reich geht davon aus, dass es sich bei Senn um einen Druckfehler handeln muss und es sich um das erste Bittschreiben vom 4. Februar handelt [Reich 1998, S. 43, Anm. 23]. Der Irrtum bei Senn besteht bereits im zeitgenössischen Druck, der ihm wohl als Vorlage diente. Da das zweite Bittschreiben als Antwort von Glarus auf das erste Bittschreiben erfolgt, muss das Datum im zeitgenössischen Druck falsch sein [Druck: StASG HA R.1-0-6.2, S. 1–4; ediert bei Reich 1998, S. 42–43 sowie Senn, Chronik, S. 308–311]).

    Am 11. Februar 1798Datum: 11.2.1798 wird auf die Reaktion von Glarus, das nach dem ersten Bittschreiben von den Werdenbergern eine klarere Formulierung ihrer Wünsche fordert, eine weitere BittschriftBegriff: an GlarusOrganisation: eingereicht (StASG HA R.1-0-6.2, S. 5–9, gedruckt bei Reich 1998, S. 43–45 sowie Senn, Chronik, S. 311–315). Am 16. FebruarDatum: 16.2.1798 äussern die Werdenberger in einem Schreiben an Glarus mit deutlichen Worten ihre Enttäuschung über die halbherzigen Zusagen seitens Glarus betreffend die Entlassung in die Unabhängigkeit. Sie stossen sich an der Glarner Forderung, zuerst wegen der obrigkeitlichen Güter in weitere Verhandlungen treten zu wollen (StASG HA R.1-0-6.2, S. 11, 13–14; LAGL AG III.2421:106).

    Am 11. März 1798Datum: 11.3.1798 () erhalten die WerdenbergerOrganisation: von GlarusOrganisation: ihre FreiheitBegriff: unter dem Vorbehalt, dass Glarus über ihre obrigkeitlichen Güter weiter bestimmt (vgl. das Landsgemeindeprotokoll LAGL AAA 1/87 S. 428 sowie den Eintrag im Ratsprotokoll vom 8. März 1798Datum: 8.3.1798 () [LAGL AAA 1/82]). Am 22. März 1798Datum: 22.3.1798 () erhält der Landvogt von Glarus den Auftrag, die Untertanen aus dem Eid zu entlassen (LAGL AAA 1/82) und Zahlungsrückstände von Fällen, Fasnachtshennen u. a. einzuziehen. Am 11. AprilDatum: 11.4.1798 () wird der Landvogt durch Glarus entlassen und der Rat beschliesst, zwei Gesandte zur Regelung des Übergangs nach Werdenberg zu senden (LAGL AAA 1/82). Zu den geschichtlichen Ereignissen vgl. ausführlich Berger/Niederer 1897, S. 49–55 [vornehmlich nach Senn, Chronik]; Beusch 1918, S. 108–111; Gabathuler 1981; Reich 1998, S. 36–52; Schindler 1986, S. 326–333 sowie die Dokumente im Dossier LAGL AG III.2421. Dass der Landvogt wirklich Hals über Kopf aus Werdenberg geflüchtet ist, worauf Glarus seine Untertanen in die Freiheit entlässt, wie dies in der Literatur nach zeitgenössischen Berichten gern dargestellt wird, kann anhand der Ratsprotokolle nicht belegt werden. Landvogt Freitag bleibt zumindest bis Mitte April in Werdenberg).

  2. Zur Entlassung der Bewohnerschaft von Hohensax-GamsOrganisation: in die Freiheit vgl. SSRQ SG III/4 259-1; zu Sax-ForsteggOrt: vgl. Einleitung, Kapitel 2.12.

Editionstext


Copia

Wir, landammann und rath und sämmtliche gemeineHinzufügung oberhalb der Zeilea landleüte
des standes Glarus
Organisation:
,
urkunden hiemit,


daß wir unsere lieb und getreüe angehörige
der grafschaft WerdenbergOrganisation: auf ihr schriftlich
gemachtes ansuchen für ein freyesBegriff: und unabhängiges
volkBegriff: erklären und anerkennen und demselben auf
alle zeit hin überlaßen, eine selbst beständige regierungBegriff: aus ihrem eigenen volkBegriff: zu wählen.

Hingegen wir all in besagter grafschaft WerdenbergOrt: liegendes, so unserm stand gehört und gekauft
hat, so lange behalten und durch einen eigenen
verwalterBegriff: besorgen laßen, bis es dem hohen gewalt
gefallt, selbiges zusammenhaft oder stükweise zu verkaufenBegriff: ,
mit fernern hinzuthun, daß sie als SchweizerOrganisation: treü
bleiben und in allen auszügenBegriff: nach mehrzahl ihrer
mannschaftBegriff: zur sicherheit der ganzen EidgenoßenschaftOrt:
sich bestmöglichst vertheidigen werden.

Urkundlich deßen haben wir obiges mit unserm
standes innsigill verwahrt und von unserm beeidigten landtschreiber ausfertigen laßen, den 11.ten merz/28.ten febr
1798
Originaldatierung: 11.3.1798 ()
.
Sig. JohAbkürzung Balthaser LüzigerPerson: ,
landschreiber.
Locus sigilli
[Registraturvermerk oberhalb der Zeile:] b
[Vermerk auf der Rückseite von Hand des 19. Jh.:]
1798, Feb. 28/11,Datum: 11.3.1798 ()
GlarusOrganisation:
erklärt WerdenbergOrganisation: freiBegriff:
[Registraturvermerk auf der Rückseite:]
Urk A 1
R 1 Nro c

Anmerkungen

  1. Hinzufügung oberhalb der Zeile.
  2. Streichung: No 8.
  3. Streichung: 17c 3d .