SSRQ SG III/4 49-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, XIV. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons St. Gallen, Dritter Teil: Die Landschaften und Landstädte, Band 4: Die Rechtsquellen der
Region Werdenberg: Grafschaft Werdenberg und Herrschaft Wartau, Freiherrschaft Sax-Forstegg und Herrschaft Hohensax-Gams, von Sibylle Malamud
Zitation: SSRQ SG III/4 49-1
Lizenz: CC BY-NC-SA
Abschrift der Rechte der Bürgerschaft der Stadt Werdenberg (städtische Rechte)
2. Hälfte 15. Jh.
Stückbeschreibung
- Signatur: KA Werdenberg OA Grabs Nr. 10-12
- Originaldatierung: 17. Jh. Überlieferung: Abschrift (Doppelblatt)
- Erhaltungszustand: an den Faltstellen z. T. gebrochen
- Beschreibstoff: Papier
- Format B × H (cm): 21.0 × 33.0
- Sprache: Deutsch
-
Regest
- Hilty 1898, S. 28–32
Weitere Überlieferungen
- Signatur: Burgerarchiv Grabs, U 0019-1
- Originaldatierung: ca. 1489 – 1500 (Undatiert, nach 1489) Überlieferung: Aufzeichnung (Einzelblatt)
- Erhaltungszustand: Wasserflecken, zerfleddert, an den Faltstellen gebrochen
- Beschreibstoff: Papier
- Sprache: Deutsch
- Signatur: Burgerarchiv Grabs, U 0019-2
- Originaldatierung: 17. Jh. Überlieferung: Abschrift (Doppelblatt)
- Erhaltungszustand: zerfleddert, Wasserflecken
- Beschreibstoff: Papier
- Sprache: Deutsch
Kommentar
Die vorliegende Abschrift ist undatiert und stammt wahrscheinlich aus dem 17. JhDatum: 1601 – 1700. Die Abschrift liegt zusammen mit einer weiteren aus dem 17. Jh. im Burgerarchiv Grabs U 0019. Es sind Abschriften einer älteren Aufzeichnung aus dem 15. Jh. Da die erwähnte Metzgerei den Bürgern erst 1489Datum: 1489 bewilligt worden ist (SSRQ SG III/4 87-1), muss die älteste Aufzeichnung kurz nach 1489Datum: 1489 entstanden sein. Diese ist jedoch in einem schlechten Zustand und schwer lesbar, weshalb die hier vorliegende Abschrift aus dem 17. JhDatum: 1600 – 1700 als Vorlage gewählt wurde.
Aufgrund der beiden Aufzeichnungen aus dem 15. JhDatum: 1451 – 1500 (vgl. auch SSRQ SG III/4 48-1) handelt es sich um Bürgerrechte, die zur Grafenzeit und wohl bis zum Kauf von WerdenbergOrt: durch GlarusOrganisation: 1517Datum: 1517 oder bis 1538Datum: 1538 bestanden haben. Die Formulierungen «mit der gewalt eines herren» oder «ein herr» zeigen, dass es sich um eine Einzelperson und nicht um Glarus, das in den Quellen im Plural als «die gnädigen herren» bezeichnet wird, handelt. Die unter Glarus im Libell von 1538 formulierten Bürgerrechte unterscheiden sich deutlich von den hier aufgeführten Bürgerrechten (vgl. dazu SSRQ SG III/4 116-1).
Editionstext
Abgeschrifft eines alten brifs, waß die alden burgerrechtBegriff: geweßen
Anmerkungen
- Streichung: g.↩
- Textvariante in Burgerarchiv Grabs U 0019-2: welchen sy wend.↩
- Hinzufügung oberhalb der Zeile.↩
- Textvariante in Burgerarchiv Grabs U 0019-2: an einem schilig pfenig auff biß ein leibAuffällige Schreibung .↩
- Streichung: Und eß.↩
- Textvariante in Burgerarchiv Grabs U 0019-2: stürer.↩
- Streichung: eß wie.↩
- Textvariante in Burgerarchiv Grabs U 0019-2: pächter.↩
- Textvariante in Burgerarchiv Grabs U 0019-2: pächter.↩
- Streichung: e.↩
- Streichung: wegen.↩
- Textvariante in Burgerarchiv Grabs U 0019-2: gemeindt.↩
- Textvariante in Burgerarchiv Grabs U 0019-2: werden.↩
- Unsichere Lesung, Textvariante in Burgerarchiv Grabs U 0019-1: die selben jeglichs.↩
- Hinzufügung oberhalb der Zeile.↩
- Unsichere Lesung, Textvariante in Burgerarchiv Grabs U 0019-2: zehenten.↩
- Streichung: burger.↩
- Korrektur überschrieben, .↩
- Korrektur überschrieben, .↩
- Hinzufügung oberhalb der Zeile.↩
- Textvariante in Burgerarchiv Grabs U 0019-2: stür.↩
- Korrektur überschrieben, .↩
- Streichung: fischer.↩
- Textvariante in Burgerarchiv Grabs U 0019-2: h.Abkürzung Härich SchlegenPerson: .↩
- Streichung: ist.↩
- Textvariante in Burgerarchiv Grabs U 0019-2: putillBegriff: .↩
- Korrigiert aus: meß.↩
- Streichung: reisten.↩
- Textvariante in Burgerarchiv Grabs U 0019-2: gemeinen wachßend.↩
- Es könnte hier auch die StadtmauerBegriff: gemeint sein.↩
- In der späteren Kopie ohne «kein» (Burgerarchiv Grabs U 0019-2). In der älteren Kopie (Burgerarchiv Grabs U 0019-1) ist der unbestimmte Artikel nicht entzifferbar. In der Stadt gibt es jedoch keine herrschaftliche Taverne, d.h. die Bürger besitzen das Recht zur Ausübung des Gastwirtegewerbes, ohne der Obrigkeit das Umgeld bezahlen zu müssen.↩
- Wohl Arche, eine Vorrichtung zum Fischen bzw. ein Pfahlwerk für Reusen, vgl. dazu die Schreibvarianten im Sachregister von SSRQ TG I/1 unter dem Lemma ärich.↩
- In den Kopien im Burgerarchiv Grabs U 0019 ist zusätzlich von einer anderen Hand der 8. Artikel aus dem Burgerlibell (SSRQ SG III/4 116-1) notiert.↩
Regest