Heinrich Feer und Venner Peter Fankhuser, beide Ratsherren von Luzern, Jakob Arnold, alt Landammann von Uri, und Gilg Mettler, Ratsherr von Schwyz, entscheiden als Schiedsleute einen Streit zwischen den Orten Zürich, Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug und Glarus einerseits und Luzern andererseits bezüglich der Zuständigkeit über die hohe Gerichtsbarkeit in den Grafschaften Werdenberg und Sargans und in der Herrschaft Wartau. Nach einem Augenschein und der Verhandlung in Einsiedeln holen sich die Schiedsleute bei den Parteien das Einverständnis ein, zwischen den beiden Grafschaften gemäss Aussagen alter Leute und eigenem Ermessen eine Grenze zu ziehen. Diese entspricht der Grenze der Kirchspiele Sevelen und Wartau, die den obersten Grat des Gebirges mit dem Rhein verbindet. Was von dort bis Werdenberg geht, soll mit allen Rechten denen von Luzern gehören. Was von dort gegen Sargans geht, soll den sieben Orten gehören. Das Schloss Wartau und das Dorf Gretschins sollen aber zu Luzern gehören.
Die Aussteller siegeln.
Die territoriale