SSRQ SG III/4 92-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, XIV. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons St. Gallen, Dritter Teil: Die Landschaften und Landstädte, Band 4: Die Rechtsquellen der
Region Werdenberg: Grafschaft Werdenberg und Herrschaft Wartau, Freiherrschaft Sax-Forstegg und Herrschaft Hohensax-Gams, von Sibylle Malamud
Zitation: SSRQ SG III/4 92-1
Lizenz: CC BY-NC-SA
Vereinbarung zwischen Mathis von Castelwart, Herr von Werdenberg, und Beat von Bonstetten, Herr von Hohensax-Gams, über die Teilung der Eigenleute
1496 November 22.
Stückbeschreibung
- Signatur: LAGL AG III.2417:001
- Frühere Signatur: LAGL 262
- Originaldatierung: 1496 November 22 (zinstag vor sant Kathrinen tag) Überlieferung: Original
- Beschreibstoff: Pergament
- Format B × H (cm): 43.0 × 22.0
- 3 Siegel:
- Mathis von CastelwartPerson: , Wachs in Schüssel, rund, angehängt an Pergamentstreifen, beschädigt
- Beat von BonstettenPerson: , Wachs in Schüssel, rund, angehängt an Pergamentstreifen, gut erhalten
- Lazarus GöldliPerson: , Wachs in Schüssel, rund, angehängt an Pergamentstreifen, gut erhalten
- Sprache: Deutsch
Kommentar
-
Diese Quelle ist das einzige Zeugnis über eine TeilungBegriff: von LeibeigenenBegriff: zwischen WerdenbergOrt: und Hohensax-GamsOrt: . Es fehlen Quellen zu möglichen Teilungen von Leibeigenen in den Herrschaften Hohensax-Gams, aber auch Sax-ForsteggOrt: . Häufig hingegen sind Quellen über Teilungen von Leibeigenen zwischen Werdenberg und SargansOrt: (vgl. SSRQ SG III/2.2, Nr. 231).
-
Die Teilung der Leibeigenen, auch KinderteilungBegriff: genannt, bedeutet, dass bei verschiedener Herrschaftszugehörigkeit eines EhepaarBegriff: s die KinderBegriff: zwischen den beiden Herren «geteilt» werden: Das erste Kind bekommt z. B. die Herrschaftszugehörigkeit des VaterBegriff: s, das zweite diejenige der MutterBegriff: usw. Bei mehreren Kindern wird abwechslungsweise die Herrschaftszugehörigkeit zugewiesen (siehe z. B. SSRQ SG III/2.2, Nr. 231).
Editionstext
Regest
Freiherr Mathis von Castelwart, Herr von Werdenberg, und Beat von Bonstetten, Herr von Hohensax-Gams, treffen mit Einwilligung der Kirchgenossenschaft Gams eine Vereinbarung betreffend Werdenberger Eigenleute, die in der Herrschaft Hohensax-Gams wohnen. Wann immer Mathis von Castelwart eine Teilung der Eigenleute fordert, soll sie gestattet werden. Sollte dabei jemand seine Zugehörigkeit nicht bekannt geben, soll ein Gericht, von Beat von Bonstetten einberufen, dies klären.
Die Aussteller siegeln. Erbetener Siegler für die Kirchgenossenschaft Gams: Lazarus Göldli.