SSRQ ZH NF II/11 149-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Zweiter Teil: Rechte der Landschaft. Band 11: Die Obervogteien um die Stadt Zürich, von Ariane Huber Hernández und Michael Nadig
Zitation: SSRQ ZH NF II/11 149-1
Lizenz: CC BY-NC-SA
Lehrvertrag eines angehenden Buchdruckers
1709 August 5.
Stückbeschreibung
- Signatur: StAZH A 149.1, Nr. 133
- Originaldatierung: 1709 August 5 Überlieferung: Original (Einzelblatt)
- Beschreibstoff: Papier
- Format B × H (cm): 21.5 × 34.5
- Sprache: Deutsch
Editionstext
Weilen Johannes WeidlerPerson: von HottingenOrt: ihme
fürgenommen, mit gottes hülff die lobliche buchtrukerey kunst zuerlehrnen, alß ist zwüschen endsvermeltem und ihm folgendes abgeredt und geschloßen worden: Er sol zu seinem anführ gespann
haben den mrAbkürzung Heinrich BüntzliPerson: , der ihne im setzen
unterrichten wird. Er sol auf 6 jahrZeitspanne: 6 Jahre lang aufgedungen werden, jedoch mit dem versprechen, daß,
wann er sich wola halten und unklagbar aufführen
wird, man ihme das letste halb jahrZeitspanne: 6 Monate nachlaßen
wird. Sein lehrzeit sol angehen vom 5ten augsten
1709Datum: 5.8.1709 und sich enden mit dem 5ten augsten 1715Datum: 5.8.1715
oder nach verhoffentlichem wolverhalten mit dem
5ten hornung 1715Datum: 5.2.1715. Im ersten jahr sol er
zur belohnung haben 20 Währung: 20 Schillinge , im anderen 25 Währung: 25 Schillinge ,
im dritten 30 Währung: 30 Schillinge , im vierten 1 guldenWährung: 1 Gulden , im
fünften 1 Währung: 1 Gulden 5 Währung: 5 Schillinge , im letsten aber 1 Währung: 1 Gulden 10 Währung: 10 Schillinge .
Worzu ihme dann glük und segen wünschet und
bescheint solches,
den 5ten augsten 1709Originaldatierung: 5.8.1709
[Unterschrift:] David GeßnerPerson: 1
Regest