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SSRQ ZH NF II/11 149-1

Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Zweiter Teil: Rechte der Landschaft. Band 11: Die Obervogteien um die Stadt Zürich, von Ariane Huber Hernández und Michael Nadig

Zitation: SSRQ ZH NF II/11 149-1

Lizenz: CC BY-NC-SA

Lehrvertrag eines angehenden Buchdruckers

1709 August 5.

David Gessner stellt dem angehenden Lehrling Johannes Weidler von Hottingen einen Lehrvertrag aus. Darin wird vereinbart, dass Weidler unter der Anleitung von Meister Heinrich Büntzli das Handwerk des Buchdrucks erlernt. Weiter sind die Dauer, der Lohn und die Anstellungsbedingungen festgehalten.

  • Signatur: StAZH A 149.1, Nr. 133
  • Originaldatierung: 1709 August 5
  • Überlieferung: Original (Einzelblatt)
  • Beschreibstoff: Papier
  • Format B × H (cm): 21.5 × 34.5
  • Sprache: Deutsch

Editionstext


Weilen Johannes WeidlerPerson: von HottingenOrt: ihme
fürgenommen, mit gottes hülff die lobliche buchtrukerey kunst zuerlehrnen, alß ist zwüschen endsvermeltem und ihm folgendes abgeredt und geschloßen worden:
Er sol zu seinem anführ gespann
haben den mrAbkürzung Heinrich BüntzliPerson: , der ihne im setzen
unterrichten wird. Er sol auf 6 jahrZeitspanne: 6 Jahre lang aufgedungen werden, jedoch mit dem versprechen, daß,
wann er sich wola halten und unklagbar aufführen
wird, man ihme das letste halb jahrZeitspanne: 6 Monate nachlaßen
wird. Sein lehrzeit sol angehen vom 5ten augsten
1709
Datum: 5.8.1709
und sich enden mit dem 5ten augsten 1715Datum: 5.8.1715
oder nach verhoffentlichem wolverhalten mit dem
5ten hornung 1715Datum: 5.2.1715. Im ersten jahr sol er
zur belohnung haben 20 Währung: 20 Schillinge , im anderen 25 Währung: 25 Schillinge ,
im dritten 30 Währung: 30 Schillinge , im vierten 1 guldenWährung: 1 Gulden , im
fünften 1 Währung: 1 Gulden 5 Währung: 5 Schillinge , im letsten aber 1 Währung: 1 Gulden 10 Währung: 10 Schillinge .

Worzu ihme dann glük und segen wünschet und
bescheint solches,

den 5ten augsten 1709Originaldatierung: 5.8.1709

[Unterschrift:] David GeßnerPerson: 1
[fol. v]Seitenumbruch

Anmerkungen

  1. Streichung durch einfache Durchstreichung: t.
  1. David Gessner (1647-1729) führte bis zu seinem Tod die 1670 von ihm gegründete und nach ihm benannte Buchdruckerei in Zürich (HLS, Gessner; Bürger 1997, S. 54).