SSRQ ZH NF II/11 167-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich, Neue Folge, Zweiter Teil: Rechte der Landschaft, Band 11: Die Obervogteien um die Stadt Zürich, von Ariane Huber Hernández und Michael Nadig
Zitation: SSRQ ZH NF II/11 167-1
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Auftrag zur Untersuchung, weshalb einige Anwohner vor dem Niederdorftor die Jurisdiktion der Obervögte nicht anerkennen wollen
1765 August 21.
Stückbeschreibung
- Signatur: StAZH B II 930, S. 44-45
- Originaldatierung: 1765 August 21 Überlieferung: Eintrag
- Beschreibstoff: Papier
- Format B × H (cm): 12.0 × 39.5
- Sprache: Deutsch
Kommentar
Die Kopie eines Schreibens, in dem Johann Heinrich RahnPerson: , Hans Jakob RahnPerson: , Hans Jakob UlrichPerson: und Hans Konrad VögelinPerson: ihre Position darlegen und erklären, dass sie der Stadt und nicht der Obervogtei Vier WachtenOrt: zugehörig seien, findet sich in StAZH A 149.1, Nr. 158. Fast zwei Jahre später, am 9. Mai 1767, entschied der RatOrganisation: schliesslich, dass sich die Jurisdiktion der Obervögte bis an die Schlagbäume vor den Stadttoren erstrecke und die Häuser auf dem Glacis der Stadtbefestigung und ihre Bewohner somit den Obervögten unterstellt seien (SSRQ ZH NF II/11, Nr. 171). Zur Stellung der Bewohner im Gebiet zwischen der neuen und der alten Stadtbefestigung hatte sich der ZürcherOrt: RatOrganisation: auch 1660 bereits geäussert (SSRQ ZH NF II/11, Nr. 122).
Editionstext
Mittwochs, den 21. augustiOriginaldatierung: 21.8.1765, presentibusIn der Vorlage: prtbs herren burgermeister LandoltPerson: und beyde rätheOrganisation:
[...]Editorisch irrelevant
Über die weisung der herren obervögten in den IV WachtenOrt: , daß einiche herren und burgere von hier, so nächst außert der Niederdörffler-portenOrt: auf dem sogeheißenen [S. 45]Seitenumbruch glacis der fortificationen wohn- und seßhafft sind, nammentlich herr Johann Heinrich Rahn jüngerPerson: , herr Hans Jacob RahnPerson: , herr Hans Jacob UͦlrichPerson: , der walcher, und herr Hans Conrad VögelinPerson: , auf das an sie beschehene ansinnen wegen abführ- und prästierung der den gemeinds genoßen und habitanten an der Unteren StraaßOrt: obligenden servituten die judicatur der herren obervögten nicht anerkennen wollen, ward von mngnhherrenAbkürzung gutbefunden und einmüthig beliebet, daß herren sekelmeister HeideggerPerson: , herren zunfftmeister WerdmüllerPerson: , herren rathsherr und alt landvogt Salomon HirzelPerson: und herren zunfftmeister NüschelerPerson: oberkeitlich aufgetragen seyn solle, besagte herren und burgere über ihre dißfahls haben möchtende beweggründe und ursachen in mehrerem zuvernehmen unnd die sache des näheren zuuntersuchen, zumahlen, was es auch mit den burgershaüseren vor den anderen stadt porten und in anderen obervogteyen für eine dißfählige bewanndtnuß habe und ob nicht zur zeit der neü angelegten fortificationen eine hochoberkeitliche verordnung und disposition harüber gemachet worden, sich grundlich zu informieren und das sich ergebende wiederum an hohe behörde zuhinterbringen.
Regest