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SSRQ ZH NF II/11 168-1

Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Zweiter Teil: Rechte der Landschaft. Band 11: Die Obervogteien um die Stadt Zürich, von Ariane Huber Hernández und Michael Nadig

Zitation: SSRQ ZH NF II/11 168-1

Lizenz: CC BY-NC-SA

Ausstand bei Gemeindebeschlüssen

1766 April 9.

Obervogt Johann Jakob Füssli ratifiziert einen Gemeindebeschluss betreffend Ausstand bei Wahlen. Nur Brüder und Schwäger müssen in den Ausstand treten.

  • Signatur: StArZH VI.WP.A.9.:86
  • Originaldatierung: 1766 April 9
  • Überlieferung: Original
  • Beschreibstoff: Papier
  • Format B × H (cm): 22.5 × 36.0
  • 1 Siegel:
    1. Johann Jakob FüssliPerson: , Papierwachssiegel, rund, aufgedrückt, gut erhalten
  • Sprache: Deutsch
  • Schreiber: Johann Jakob Scheuchzer, Landschreiber

Editionstext


Zuwüssen und kund seye in krafft dieseres
instruments, daß ein ehrsamme gemeind WipkingenOrt: Organisation:
bey letst gehaltener gemeind und darbey vorgefallener geschwohrnen wahl des ausstands halber sich dahin verglichen,
daß so wohl für den gegenwärthigen als alle zukönfftigen fähl
bey allen gemeinds anlääßen und den darbey vorkommenden wahlen der ausstand sich nicht weither als auf brüederen und schwägeren erstreken solle, welche verkommnuß sich auch an gebührendem orth geziemender maaßen
hinterbracht, und darbey gebätten, daß solche zu hinkönfftigem
verhalt cantzleyisch zu pappier gebracht, oberkeitoberkeitlich gutgeheißen und besiglet werden möchte, worinn mann zuwilligen kein bedenken getragen.
Deßen zu gezeügnuß
ist dieseres instrument mit des hochgeachten, wohledelgebohrnen, wohledlen, gestrengen, vesten, frommen,
fürnehmen, vorsichtigen und weisen herren, herren
Johann Jacob FüssliPerson: , stadthalter, zunfftmeister und des
inneren raths hoch lobnloblichen stands ZürichOrt: und der zeith wohlregierenden herren amts obervogt der IV WachtenOrt: und zu
WipkingenOrt: , wohlanerbohrnem ehren einsigel (jedoch
ungnhhrnAbkürzung an dero dieser gegend beherrschenden obervogtey-herrlichkeit ohnvergriffen, deßgleichen hochehrengedachtem herren besigler und deßelben erben ohne [S. 2]Seitenumbruch
schaaden) bekräfftiget und geben auf den 9ten aprilen,
als mann von der gnaden reichen gebuhrt unsers erlösers
gezehlet ein tausend sieben hundert sechszig uund
sechs jahr
Originaldatierung: 9.4.1766
.
Landschreiber ScheuchzerPerson:
[S. 3]Seitenumbruch[S. 4]Seitenumbruch
[Vermerk auf der Rückseite:]
Verkommnuß
einer ehrsammen gemeind
WipkingenOrt:
Organisation:

wegen
dem ausstand.
Datiert, den 9ten aprilis
anno 1766
Originaldatierung: 9.4.1766
.