SSRQ ZH NF II/3 34-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Zweiter Teil: Rechte der Landschaft. Band 3: Die Landvogtei Greifensee, von Rainer Hugener
Zitation: SSRQ ZH NF II/3 34-1
Lizenz: CC BY-NC-SA
Bestätigung des neu angelegten Jahrzeitbuchs der Kirche Uster
1473 Juli 27. Uster
Stückbeschreibung
- Signatur: ZBZ Ms C 1, fol. 47r
- Originaldatierung: 1473 Juli 27 Überlieferung: Original
- Beschreibstoff: Pergament
- Format B × H (cm): 34.0 × 47.0
- Sprache: Deutsch
Kommentar
Die Kirche UsterOrt: war 1438 dem Kloster RütiOrt: Organisation: inkorporiert worden (SSRQ ZH NF II/3 26-1). Bereits 1454 war es über die Führung des Jahrzeitbuchs zu Streit gekommen, bei dem die Anlage eines neuen, bereinigten Jahrzeitbuchs verlangt wurde. Es bedurfte jedoch eines zweiten Schiedsgerichtsentscheids, bis diese Aufgabe im Jahr 1469 angegangen wurde (ERKGA Uster I A 4). Wie aus der vorliegenden Bestätigung hervorgeht, dauerte es indessen weitere vier Jahre bis zur Fertigstellung des neuen Buchs, vgl. Kläui 1964, S. 95-98, S. 96-98. Mit seinen bunt illustrierten Wappen der Stifterinnen und Stifter stellt das Jahrzeitbuch von UsterOrt: eines der schönsten Exemplare seiner Gattung dar (Hugener 2014, S. 83, S. 91, S. 104-105 und S. 382).
Editionstext
Federzeichnung1
Anmerkungen
- Korrigiert aus: gegenwu̍rtikeit.↩
- Beschädigung durch verblasste Tinte, unsichere Lesung.↩
- Beschädigung durch verblasste Tinte, unsichere Lesung.↩
- Korrigiert aus: obgenanter.↩
- Abbgebildet ist das sprechende Wappen der Familie GrüterOrganisation: (in Rot steigende, silberne Pflugschar). Dieses bezieht sich auf den im Text genannten Leutpriester Niklaus GrüterPerson: sowie den Kaplan Konrad GrüterPerson: , in dessen Stube die hier beurkundete Beglaubigung stattfand.↩
- Abschriften der beiden hier erwähnten Schiedsgerichtsentscheide von 1454 und 1469 finden sich tatsächlich im Anhang des Buchs auf fol. 56v und fol. 57v.↩
Regest