SSRQ ZH NF I/1/11 101-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Erster Teil: Die
Stadtrechte von Zürich und Winterthur. Erste Reihe: Stadt und Territorialstaat Zürich. Band 11:
Gedruckte Mandate für Stadt und/oder Landschaft Zürich, von Sandra Reisinger
Zitation: SSRQ ZH NF I/1/11 101-1
Lizenz: CC BY-NC-SA
Mandat der Stadt Zürich betreffend Tanzverbot und Verbot des Schlittenfahrens
1797 Januar 15.
Stückbeschreibung
- Signatur: StAZH III Ce I/4/1 (a)
- Originaldatierung: 1797 Januar 15 Überlieferung: Druckschrift, 1 Bl.
- Beschreibstoff: Papier
- Format B × H (cm): 17.0 × 21.0
- Sprache: Deutsch
Editionstext
Publikation
In Hinsicht der gegenwaͤrtigen immer bedenklicher werdenden Zeitumstaͤnde
haben Unsere Gnaͤdigen Hohen HerrenIn der Vorlage: UGHHerren
Raͤth und BurgerOrganisation: bey Ihrer heutigen
hohen Versammlung einmuͤthig gutbefunden, einer LiebenIn der Vorlage: L Buͤrgerschaft
die angemessene Erinnerung zu gehen zu lassen:
waͤhrend dem annoch
bevorstehenden Theil dieses WintersZeitspanne: Winter alle und jede Tanzpar[t]Beschädigung durch verblasste Tinte, sinngemäss ergänztah[i]Beschädigung durch verblasste Tinte, sinngemäss ergänztben in
oͤffentlichen und Privat-Haͤusern in und aussert der Stadt, so wie
die in dieser Jahreszeit gewoͤhnlichen Mahlzeiten, und die Schlittenparthien,
welche bey eintrettender darzu guͤnstiger Witterung,
allenfalls vorgehen koͤnnten, gaͤnzlich einzustellen; gleichwie eine aͤhnliche
Insinuation zu Handen der Angehoͤrigen auf der Landschaft an
saͤmmtliche Hohen HerrenIn der Vorlage: HHerren Ober- und Landvoͤgte gelangt ist.
Hochgedacht
Unsere Gnädigen Hohen HerrenIn der Vorlage: UGHHerren versehen sich zu der erprobten guten Denkungsart Ihrer
Getreuen LiebenIn der Vorlage: G L Verburgerten, daß sich jedermann zur Pflicht rechnen werde,
diesem landesvaͤterlichen Ansinnen genaue Folge zu leisten, und
haben uͤbrigens der LiebenIn der Vorlage: L
Reformations-KammerOrganisation: geneigt aufgetragen,
gegen die wider Verhoffen fehlbar zum Vorschein kommenden Personen
die erforderliche Ahndung vorzunehmen.
SignatumSchriftwechsel Montags den 15. Januarii 1797Originaldatierung: 15.1.1797.
Canzley der Stadt ZuͤrichOrt: Organisation: .
[fol. v]Seitenumbruch[Vermerk auf der Rückseite oben
links von Hand des 18.
Jh.:] Den 15 januarIn der Vorlage: jan 1797Originaldatierung: 15.1.1797. Mandat wegen tanzparteyen.
Regest