SSRQ ZH NF I/1/11 9-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Erster Teil: Die
Stadtrechte von Zürich und Winterthur. Erste Reihe: Stadt und Territorialstaat Zürich. Band 11:
Gedruckte Mandate für Stadt und/oder Landschaft Zürich, von Sandra Reisinger
Zitation: SSRQ ZH NF I/1/11 9-1
Lizenz: CC BY-NC-SA
Prädikantenordnung und Synodalordnung der Stadt Zürich
1532 November 6.
Stückbeschreibung
- Signatur: StAZH B III 4, fol. 216r-226v
- Originaldatierung: 1532 November 6 Überlieferung: Druckschrift, 12 Bl.
- Beschreibstoff: Papier
- Format B × H (cm): 20.0 × 29.5
- Sprache: Deutsch
-
Edition
- Zürcher Kirchenordnungen, Bd. 1, Nr. 59
- Egli, Actensammlung, Nr. 1899 (zum 22. Oktober)
Nachweis
- Schott-Volm, Repertorium, S. 771, Nr. 193
- Vischer, Druckschriften, S. 91, Nr. C 216
- VD16 Z 585
- HBBibl, Nr. 605
Kommentar
Die vorliegenden Artikel wurden im Rahmen der Herbstsynode 1532 verabschiedet und durch Heinrich BullingerPerson: und Leo JudPerson: am 6. November dem Rat der Stadt ZürichOrt: Organisation: vorgetragen. Der RatOrganisation: bestätigte diese noch am selben Tag und setzte sie in Kraft. Die Säckelmeisterrechnung vermerkt einen Betrag von 20 Pfund, der am 28. November dem Drucker Christoph FroschauerPerson: für die Herstellung von 150 Exemplaren des Mandats ausbezahlt wurde (Egli, Actensammlung, Nr. 1973, S. 870). In der Mandatssammlung des Staatsarchivs ist ein weiteres Exemplar überliefert, das einem handschriftlichem Vermerk zufolge aus dem Pfarrhaus in ElsauOrt: stammt und zusätzliche Notizen, jedoch kein Titelblatt aufweist (StAZH III AAb 1.1, Nr. 22).
Das Mandat fasst zahlreiche seit den frühen 1520er Jahren eingetretene Veränderungen, namentlich hinsichtlich Auswahl und Amtstätigkeit der Pfarrer, zusammen. Es bildet damit eine wichtige Etappe im Institutionalisierungsprozess der obrigkeitlich-kirchlichen Verwaltung nach der Reformation (Bächtold 1982, S. 35). Mehrfach neu aufgelegt, blieben seine Bestimmungen bis zum Ende des Ancien Régime im Wesentlichen unverändert in Kraft (Wälchli 2008, S. 101, Anm. 7).
Zum vorliegenden Mandat vgl. Büsser 2004-2005, Bd. 1, S. 127-142; Diethelm 2004; Bächtold 1982, S. 29-35; für die ZürcherOrt: Synodalakten vgl. StAZH E I 2; StAZH E II 1-E II 7b.
Editionstext
Bewilligung unnd Confirmation
eines Burgermeisters unnd Ersammen kleinen
und grossen Radts der Statt ZürichOrt: Organisation: / über die Restitution
und verbesserung ettlicher maͤnglen und mißbrüchen / so
sich by den Dienern des wort Gottes zuͦgetragen:
yetzt von dem ganntzen Synodo ZürichOrt: Organisation:
22.
Octobris imm 1532. jarDatum: 22.10.1532 gehalten /
angesaͤhen und angenommen
Wir Burgermeyster und
Radt / unnd der groß Radt / so man
nempt die Zweyhundert der Statt ZürichOrt: Organisation: . Embieten allen und yetlichen unsern Burgeren / Voͤgten / Amptlüten /
Landsaͤssen / Zuͦgehoͤrigen und verwandten / und besunderlich den
dienern / so den Gemeinden und kilchen Gottes / zuͦ verkündung sines heyligen wordts / und rechter waarer Christenlicher leer / in unser Statt und Landschafft fürgestelt / was nammens / stands / waͤsens oder wirdigkeit die yemer sind / unsern gruͦß unnd geneygten
willen / mit erfordrung schuldiger und Christenlicher gehorsamigkeit. Und fuͤgend üch darby zuͦvernemmen. Demnach der erbfygend unsers heyls / dasselb zehinderen nie geruͦwet / sunder allweg
die warheit / und den rechten waaren Gottgeselligen Gotsdienst /
nit allein yetz by unseren zyten / sunder so dickest die waͤlt ye buͦß und
besserung / und sich Gottes willen zenaͤhern angenommen / mit etwas unmaassen unnd mißordnungen zeundergraben unnd zuͦverdungklen understanden. Deßhalb die gemelten diener der Christenen gemeinden / diewyl etwas maͤngel und unordnungen yngerissen / uß schuldiger trüw bevolhens ampts / inn bysin / ouch mit hilff
und gunst unserer darzuͦ verordneter Radtsfründen / soͤllich / ouch
künfftig maͤngel und gepresten damit zuͦverbesseren und zuͤfürkommen / zuͦ meererem ufwachs guͦter Christenlicher sitten und tugenden / ouch bekeerung unsers sündtlichen lebens und versuͤnung Goͤttlichs zornns / inn yetz gehaltnem gemeinem SynodoOrganisation: / diß nachvolgend erbar goͤttlich Artickel / Restitution und verbesserung uff wyter unser gfallen uß guͦtem yfer / mit bystand unnd grund heyliger
goͤttlicher gschrifft angesehen / geordnet / inn gschrifft verfaßt / und uns
die zuͦverwilligen und zuͦbestaͤten / hüt datum fürbracht. Und so dann
all unser gemuͤt und fürnemmen / syd bekannter warheit har (bezügen wir an Gott) allweg und noch dahin gereicht / das wir vorab
Gottes Eer / sin ewige warheit / und damit ein fromms erbars Gottseliges leben by und under den unsern / gefürdern und züchten / und
die Gottverletzlichen laster abstellen moͤchten. Und wir in uns
anders nit finden koͤnnen / dann das sollich nachvermerckt Christenlich ordnung und verbesserung Goͤttlicher gschrifft und war[fol. 217v]Seitenumbruchheyt gemaͤß / mit selben begründt / ouch zuͦ ufnung unnd pflantzung eines goͤttlichen Christenlichen laͤbens / hoch dienstlich syge.
So haben wir sy uns gfallen lassen / mit guͦtter vorbetrachtung
und wolerwegnem radt / gunst und willen daryn geben / unnd sy
uß ordenlicher Obergkeits macht bekrefftigt / confirmiert / und bestaͤtigt. Wellend und gebietend ouch daruf zum ernstlichsten gemelten Dienern deß wordts / unnd sunst allen denen / so inn unser
Statt gerichten und gebietten wonhafft / und die dise ding belangen
sind: das sy soͤllich guͦtt erbar Ansehungen / Ordnungen / und Christenlich Artickel haltind / daby belybind / denen strax und styff gelaͤbind und nachkommind: ouch darwider nüt thuͤgind / redind / noch
handlind / so lieb inen Gottes und unser huld syge / unnd sy unser
schwaͤre straaff vermyden wellind. Dann soͤlte sich yemands fraͤfler wiß hiewider setzen / und disem frommen fürnaͤmen nit gelaͤben /
der wurde empfinden / das wir darab schwaͤr mißfallen / unnd zur
straaff billich ursach gehebt hettind. Deß wellend wir maͤngklich
hiemit gewarnet. Und damit die erhaltung diser und anderer Christenlichen Ordnungen dem gwaltigen allerguͤtigsten Gott / und sinem fürgeliebten Sun Jesu ChristoPerson: / dem es alles zuͦ gefallen beschicht / darzuͦ uns und üch / inn sein goͤttlichen schütz und schirm demuͤtigklich bevolhen haben. Erkennt und in Truck verfertgget / des vi.
tags im Wyntermonet. Anno / etcAbkürzung M. D. XXXIIOriginaldatierung: 6.11.1532.
Und lutet die gemelt Restitution und verbesserung von
wort zuͦ wort als haͤrnach volgt.
Ghein fryheyt waͤder
geistliche noch waͤltliche mag noch
kan nit durch goͤttlich rechtmaͤssig ordinantzen gefangen / verhindert oder undergetruckt
werden. Dann die fryheit eins frommen Christen menschen nit der aart ist / das sy begaͤre von dem guͦten waaren und erberen gefryet sin. Diewyl sy von dem boͤsen unordenlichen fry / und des guͦten eygen sin / die raͤcht fryheit achtet. So dann ein goͤttlich erber an saͤhen / nützid dann zucht und alles guͦts pflantzt / moͤgend kein recht
maͤssig ordinantzen mit dem tittel der fryheit abgeschupfft werden.
Sunder es soll bevor bybracht werden / das das ansaͤhen an imm
selbs ungoͤttlich und unbillich sye. Da wir uns yetz dan bevor behaltend / wo es mit Gottes wort erfunden / das einer oder vil artickel unsers volgenden ansaͤhens / unbillich / und dem wort Gottes
zewider waͤre / der oder die nützid gaͤlten / und nach der warheit soͤllind gebessert werden. Damit die waar fryheit / gar mit geheinem
menschlichen ansaͤhen getraͤngt werde.
Vonn der waal / senndung / unnd
haͤnduflegen der Predicanten
JeremiePerson: 2
2. CorCorinthosOrganisation: 10
ActoActa Apostolorum 13
1. TimothTimotheusPerson: 4
Diewyl das pfarr oder predigampt das hoͤchst unnd notwendigist inn der kilchen Gottes ist / und aber bißhar groß mangel und
praͤsten inn der beruͤffung / waal / und sendung gewaͤsen: habend wir
für das erst von einer verbesserung red gehalten / angesaͤhen / das
uns Gott nit allein bevelch abzebraͤchen / sunder ouch ufbuwens gegaͤben hat. Darumb so mit Gottes wort die Bischofflich wyhe /
oͤlung und Character abgethon / ist das naͤchst / das wir das hend
uflegen / nach dem bevelch des Herren und Apostolischen bruch / an
des ußgerüteten Bischoflichen mißbruchs stat / ynpflantzind: welches mit volgenden mittlen angesaͤhen.
EbreHebreosOrganisation: 5
Und so nun PaulusPerson: spricht / Niemands mißt im selbs die eer oder [fol. 218v]Seitenumbruch
verwaltung zuͦ / sunder der von Gott beruͤfft wirt / wie AaronPerson: : ouch
inn den Epistlen an TimotheumPerson: und TitumPerson: / vil hoher gaaben inn
dem Pfarrer fordert: ist gar nit goͤttlich noch billich / das / so ein
Pfarr ledig worden / ein yeder louffe / baͤttle / gyle / gaaben verheysse unnd gaͤbe / die underthonen anfaͤchte / parthen an sich haͤncke / gantz schaaren fürbitter mit im fuͤre: und da im die pfarr uß ansaͤhen gunsts / früntschafft / lyplicher diensten / oder gaaben / verlihen
werde. Dann damit aͤben als übel gesündet wirt wider Gott und die
waarheit / als do der RoͤmischOrt: hofOrganisation: sin Curt uͦbt / und uff die pfarren die satzt / die im gefielend / und die er vereeren wolt / die doch nit
zun Pfarreren geschickt: dardurch aber das gantz volck verderbt
und gar verfuͤrt ist.
JeremiePerson: 23
ActoActa Apostolorum 2
EzechEzechielPerson: 13
JoanJohannesPerson: 10
Soͤmliches fürohin abzestellen und ze verkummen / sind wir desse
uß Gottes wort einß worden: das wo soͤmlicher unbill und vorteil /
wider Gottes ordnung gebrucht / und yemands erfunden / der selbs
gelüffen / soͤlle der selb billich mit SimonePerson: dem zouberer zuͦ soͤmlicher goͤttlicher verwaltung nit zuͦgelassen werden. Deßhalb das er
das hoch geistlich ampt nid anders geschetzt / dann das es im umb
gaͤllt / gunst unnd fürschub werden soͤlte / das er sinen buch damit
spyßte / und nit achtet ob er zuͦ diser verwaltung beruͤfft / begabet unn
geschickt sye / oder wie er die schaͤfly Gottes wyden woͤlle und moͤge.
Wenn aber ein pfarr ledig wirt / soll dannethin der Decanus / inn
deß Capittel die pfarr gelaͤgen / einer ersammen obergheit des pfarrers tod antragen: ouch erfaaren und bericht gaͤben / wer der Laͤhenherr sye: damit man fürderlich einen anderen pfarrer der kylchen
fürstelle: ouch niemands mitthinzuͦ nützid an siner fryheit und geraͤchtigkeit abbrochen werde.
Examen.
1. TimothTimotheumPerson: 3
Und so dann yemands von dem Laͤhenherren fürgestelt / oder unseren gnedigen herren / da sy nit Laͤhenherren / fürzestellen vergünstiget / soll der oder die so fürgestelt / iro leer und laͤbens halben flyssig
ersuͦcht: und das soͤmlichs fuͦgklich beschaͤhen moͤge / ein bestimpter
tag examinis / hie inn der Statt ZürychOrt: / angestelt weden: dahin die
vilgenampten fürgestaͤlten ire manraͤcht oder kuntschafft ires harkummens und laͤbens bringind: Damit nit etwan harverlouffen / [fol. 219r]Seitenumbruch
ufruͤrig / meyneyds und verlümbdet lüt / die anderstwo iro übelthat
halben vertriben / hie unbedacht und unerfaren / an soͤmliche goͤttliche aͤmpter gesetzt werdint: dero schand hernach zuͦ schmaach deß
heyligen Evangelij reyche.
Und nach dem dann die kuntschafften von Examinatoribus erlaͤsen / soll dannethin einer nach dem andern examiniert werden: es sye
dann sach das einer vor bekant / probiert / und examiniert sye / denocht
soll er sich uff den tag Examinis erzeigen. Und wie man denn einen
yeden findt: also soll es in einen brieff gestelt / verschlossen / und einem
ersammen RadtOrganisation: überschickt werden / das er da nach gstalt der frommgheit und gschiktligheit eines yeden handle und waal naͤme.
Wenn aber die waal imm RadtOrganisation: soll fürtragen werden / soͤllend die
Examinati / so inn brieff gestellt / für den ersammen RadtOrganisation: keeren / dem
ouch ire manntraͤcht oder kundtschafft fürlegen / sich allein anzeigen /
und nit bitten / noch fürbitt mit inen fuͤren: damit die waal fry / und
nit nach gunst beschaͤhe: also die kilch mit frommen / geleerten / und
gotsfoͤrchtigen dienern versaͤhen werde.
Examinatores.
Hie ist aber ouch das billich / das unser G HGnaͤdigen Herren den Examinatoribus by iro eyden befelhind zum trülichsten on alle gfaar allein Gottes eer und der kilchen nutz angesaͤhen ze examinieren. Item das dz
examen fürnaͤmlich also gehalten werde / das man für das erst Locos communes religionisSprachwechsel: Latein anzühe. Demnach erfare wie belaͤsen und
geuͤbt die fürgestalten inn beyden Testamenten syend: was sy für ein
iudicium in ScripturisSprachwechsel: Latein habind / wie sy die bruchind / laͤsind unnd
dem volck erklaͤrind. Und das darzuͦ verordnet werdind zwenMenge: 2 von
den Predicanten / zwenMenge: 2 von den RaͤdtenOrganisation: / und zwenMenge: 2 von den Laͤseren der heyligen geschrifft.
Fürstellen der
Predicanten.
Nach dem aber das Examen beschaͤhen / die zügknuß für RadtOrganisation:
gefertiget / die waal geoffnet / und yetz dann einer zum Pfarrer verordnet / wil inn vil waͤg nit gebüren / das er grad hinlouffe und anstande: sunder im soll einer von einem ersammen RadtOrganisation: / oder der Vogt
deß selben orts zuͦggaͤben werden / unnd uf den naͤchstvolgenden
SontagZeitspanne: Sonntag inn die Pfarr keeren: dahin soͤllend ouch der Decanus deß [fol. 219v]Seitenumbruch
selben Capittels / und der naͤchst Pfarrer / kummen. Unnd so dann das
volck versammlet / soll der so von einem ersammen RadtOrganisation: verordnet die
waal der kilchen offnen / und ermanen / ob yemands da sye / der etwas lündens unnd unredlichs uff den erwoͤlten wüsse / soͤlle das
offnen.
ActoActa Apostolorum 13
ActoActa Apostolorum 20
1. TimothTimotheumPerson: 4
2. Chron 17
1. TimothTimotheumPerson: 5
Und so sich dann nützid erfindt / ouch kein klag ist / soll der Decanus predgen / fürnemlich was des Pfarrers ampt / und wie sich die
kilch mit und gaͤgen im halten soͤlle / etcAbkürzung Unnd nach der predge stelle
er den Pfarrer der kilchen für / und spraͤche zuͦ im / Sich lieber bruͦder /
dise biderbe gemeind befaͤlhend wir dir mit den worten PauliPerson: / Hab
guͦt acht uff die gantze haͤrd / über die dich der heilig geist zum waͤchter und hirten gesetzt hat / zeweyden sin volck / das er mit sinem eignen bluͦt an sich erkoufft hat. So biß inen ein vorbild imm wort / imm
wandel / inn der liebe / imm geist / imm glouben und luterkeit: unnd Gott
verlyhe dir sinen heyligen geist / das du wie ein getrüwer diener sines herren / handlist / inn dem namen Gottes. Und damit lege er
im die hend uff. Demnach ermane das volck umm gnad anzeruͤffen.
Aber nach vollendetem gebaͤtt / bevelhe der Vogt oder Radtsbott
den Pfarrer der Gemeind inn namen der Christenlichen obergheyt.
Das sy in bevolhen habind / im beholffen und beradten syend zuͦ allem dem das sin ampt betrifft / nit beleydigind. Ob er dann nit handlete das geschickt / nit von einem yeden gepalget / sunder der ordenlichen Obergheit angezeigt / die in nach gebür straaffen: glich wie sy
ouch gheinen unbeschulter sach / sines ampts entsetzen woͤlle: ouch
nach luth und sag der letsten verkumnuß zwüschen Statt und land.1
GalathGalathasOrganisation: 2
2. TimothTimotheumPerson: 4
Uff soͤmlichs wo er noch den Eyd im SynodoOrganisation: nit gethon / soll
im denocht uff trüw unnd glouben zepredgen vertruwt werden:
doch das er in dem nechstkünfftigen SynodoOrganisation: schweere.
Vonn der Leer unnd laͤbenn
der Predicanten
Die Leer.
So dann ouch unmaß / und allerley unordnung in dem predgen
und leeren von etlichen gebrucht: daruß aber vil ergernuß / unwillens
und unradts volgt: ouch die an den anstoͤssen mee von dem predgen [fol. 220r]Seitenumbruch
verwildet / dann herzuͦ gebracht werdint / habend wir uns eigentlich
erinneret deß bevelch Gottes und eyds den wir thuͦnd / allein nüw
und alt Testament zepredgen / und was darinn grund hat. Deßhalb
wir ouch abgeredt / das niemands im selbs ettwas erst erdachts /
mit stuckwerch unordenlicher und unnoͤtiger matery fürnaͤme: sunder das im ein yeder uß Biblischer geschrifft das siner kilchen gmaͤß
und notwendig ist erwoͤlle / das fürtrage / interpretiere / daruß leere /
ermane / troͤste und straaffe: und das alles mit geist / ernst und trüw /
ye das hierinn unnser fleischliche anfaͤchtung nit gespürt: oder das
wir soͤliches / mit so ungebürlichen / lychten / unzüchtigen / schalckhafften schmütz oder spitzworten thuͤgind / das einfallte biderbe lüt abgeschreckt / unwillig / und die warheit selbs verdacht / lycht / oder verhaßt gemacht.
Straaffen.
Ir sind das
saltz der erden.
2. TimothTimotheumPerson: 2.4
Nit das darumb die mißbrüch / aberglouben / sünd und laster nit
soͤllind dapfferlich ye nach gestalt der sach und gelaͤgenheit der lastern oder lasterhafften / mit ruhen / doch gschrifftmaͤssigen worten /
angetaast und bescholten werden. Dann woͤlcher woͤlte den für ein
predger der waarheit halten / der aller valscher religion / allen lasteren und lasterhafften verschonte / klüßlete unnd zentzlete: Sunder
wir wellend hiemit ein maaß bestimpt haben / und das alle ding mit
dapfferem ernst / nit mit laͤcherlichem gspey / schmützen / schimpffen
und spaͤtzlen beschaͤhind: ja das die warheyt selbs / die lütere unnd
klaͤre der haͤndlen / mee tringe / zühe und überwinde / dann das unbegrünt / geschrifftloß haͤderig balgen: Dann nützid sterckers / dann die
warheit ist. So ist ghein ander ding das mee berede und überwinde / dann haͤlle guͦtte ordnung / unnd so man ein ding mit trüw / liebe
und ernst darthuͦt. In summa: es soll sich ein yeder also inn handel
schicken / das all unser leer und straaff zuͦ ufbuwnuß und eeren Gottes beschaͤhe: damit wir vil menschen Gott und der gerechtigkeit gewünnind.
Die Mandata.
Exodi 20
JereJeremiePerson: 17
ActoActa Apostolorum 13
CollosCollossosOrganisation: 3
RomRomanosOrganisation: 12
Deßglych ist abgeredt / das die Mandaten so von unsern herren wider unmaß und laster ußgangen / vil an den Cantzlen angezogen werdind / wie es sich dann ye mit dem Text zuͦtreyt / damit das
volck zuͦ zucht / friden / und gehorsamme ermanet / der lastern nit nun
der vorcht halben / sonder ouch von liebe Gottes waͤgen abstande. [fol. 220v]Seitenumbruch
Deßhalb soll ouch nit vergaͤssen werden / das ein yeder jaͤrlichWiederholte Zeitspanne: 1 Jahr /
nach unser herren bevelch / die ordnung wider kupplen / huͦren / eebrechen / und derley laster fürlaͤse.2 Item kriegen / spilen / Gotslestern /
und zuͦtrincken / ouch unmaaß in kleyden / und andern stucken / mit
dem wort Gottes / und ußgangnen Mandaten3 weere. Deßglych
das ein yeder die sinen ernstlich zuͦ dem kilchengang ermane / das
doch der Sabbath gehalten / und Gottes wort nit so gar verachtet werde. Item das man sich vor allem valsch / liegen und vertragen goume / inn richten / lyhen / und kouffen nit verruͦcht sye: was man
schuldig ist / bezaale / niemands nützid veruntrüwe / recht gwicht und
maaß habe und gaͤbe. Dann gemelte stuck nit minder / dann das Bapsthuͦmb zuͦbeschaͤlten und zuverwerffen sind: und so vil ernstlicher /
sovil schaͤdlicher sy ynbraͤchind.
Die Armen
Und so uns die Armen von Gott in sonders bevolhen / habend
wir wyter einandren ermanet / das ein yeder uß mitlyden / die / siner
kilchen ernstlich mit Gottes wort fürstelle: in sonders deß kilchen
guͦts vil gedencke / wie man es bruchen soͤlle. Daby von einet ermanen / das man getrülich damit umbgange: wie ouch inn unser herren
mandat jaͤrlicheWiederholte Zeitspanne: 1 Jahr raͤchnung bestimpt ist: damit wir uns nit übel ann
den Armen wider Gott versündint / und die kilchenguͤter groͤßlicher
dann der Bapst / München und Pfaffen mißbruchind.
In summa / das sich ein yeder fürohin mit der leer flysse / nit nun
die abgethonen mißbrüch zebeschaͤlten oder da uß zebehalten / das
sy nit widrumb kummind: sunder ouch Goͤttlichers und das besser
ist / an des hingethonen mißbruchs stat / zestellen. Also das wie wir
vorhin die Goͤtzen / stein und holtz bekleydt / geziert / und mit opffern
und anderen kostlichen gaaben vereeret: das wir uns yetzund über
die laͤbenden bilder Gottes / über die Armen erbarmind / die bekleydind / spysind und haltind / wie ChristusPerson: MatthaͤusPerson: am xxv. bevolhen.
Wie wir vor der Maͤß nachgelouffen / das wir yetzund das wort
Gottes liebhabind / dem nach haltind / und uß dem selben die frucht
des lydens ChristiPerson: raͤcht leerind verston: damit man ouch das
Nachtmal ChristiPerson: mit waarem glouben / raͤchter dancksagung begange. Item wie wir vor unser heil und fromgheit uff die Ceremonien und usseren schyn gegrünt: das wir yetzund uff Gott allein [fol. 221r]Seitenumbruch
gründint / unnd den mit glouben / liebe unnd unschuld vereerind.
Item wie wir vor inn der unordnung gehorsam gsin: also yetzund
der warheit und erberen guͦtten gsatzten nit widerstraͤbind / etcAbkürzung.
Straaff der
Laastern.
Und das hie das volck gebaͤtten / und mit Gottes wort genoͤtiget werde ir unraͤcht unnd ungehorsamme zeerkennen: fürnemmlich
aber in Stetten die Raͤdt / und uff dem Land die Ober und Undervoͤgt / ouch die Elteren in den Kilchhoͤrinen gar trüwlich und ernstlich ermanet ufzesaͤhen: damit doch die laster nit so gar überhand
naͤmmind / sunder nach der leer ChristiPerson: MattMatthaͤusPerson: am xviij. mit warnen /
oder so das nit hulffe / mit straaffen abgethon / und damit zucht und
gehorsamme gepflantzt werde.
Hierumb bitten wir ouch unsere gnedige herren zum hoͤchsten und
umb Gottes willen / das sy hie in iro SattKorrigiert: Statta mit den verordneten /
und uff dem Land mit iro Ober und Undervoͤgten / mit ermanen
oder bevelch verschaffind / das die gemelten Mandaten zuͦ der eer
Gottes trüwlich und redlich gehandthabt. Und welche dann dapffer und rechtmaͤssig nach warheit und ußgangnen Mandaten
handletind / das sy die schützind / schirmind / ouch inen fuͤß haltind.
Dann sol das trincken / zeeren / spilen / suffen / unmaaß in essen und kleidern fürgon / zuͦnaͤmen / unnd nit abgestelt werden / ist zesorgen / das
uß uns nützid werde / dann ein verhergt volck / das all sin hab liederlich verthon / yetzt umb gaͤlt feyl / ouch wir einandern vor armuͦt nützid werdint halten / ja gar nit bezaalen / betriegen / und mit taͤglichem
zanggen / raͤchten / und ufruͦren zenüty machen.
Das nun alles one zwyfel wol damit mag vermitten werden /
wenn man zuͦ allen jarenWiederholte Zeitspanne: 1 Jahr / oder so man sust uff dem Land zeschweeren pflaͤgt / die Mandaten (wie ouch vornaher gebrucht) maͤldete
und ernüwerte;4 ouch den fürgesetzten und verordneten eltern in den
Gemeinden by iro eyden ynbunde / sorg zetragen / die übertretter mit
trüwen zewarnen / und so ghein früntliches nützid beschusse / anzezeygen / damit das überfaren unnd ungehorsamme nach verdienst
gestraafft.
Ordnung des
predgens und
baͤttens.
Inn der ordnung aber des predgens / habend wir ouch das ein[fol. 221v]Seitenumbruchmuͤtigklich angesaͤhen / das alle und yede Pfarrer alle SonntagZeitspanne: Sonntag inn
iro pfarren einist am morgenZeitspanne: morgens vor mittagZeit: 12:00 predgind: und uff die predge die allgemein form deß gebaͤtts / so uns Christus JesusPerson: MatMatthaͤusPerson: am
vi. geleert / vormeldint: daruff ouch den Decalogum / die gebott Gottes uß dem ii. buͤch MosisPerson: xx. capcapitel unnd zeletst die Artickel unsers
waaren Christlichen gloubens vorspraͤchind. Damit diese drüMenge: 3 stuck /
das Gebaͤtt / die Gebott / und der Gloub / dem gemeinen menschen
wol ynbildint.
Kinder
zucht.
LucePerson: 18
DeutDeuteronomium 6
Item das die uff dem Land ouch all SonntagZeitspanne: Sonntag umb die drüZeit: 15:00 /
wie man vornaher die vesper gehebt / yetz dan gemein gbaͤtt und predge haltind / und die für die dienst unnd das volck das morgensZeitspanne: morgens vor
gschaͤfften zur predig nit kummen mag: in sunders aber für die jugend / die in sonders Gott geeignet und zuͦ zucht und frommkeit sol uferzogen werden. Dorumb ist abgeredt / das diser stund meerteils soͤll
Catechismus gehandlet / unnd einfaalt was der gloub / welchs die
Artickel des gloubens / was gebaͤttet / unnd wie man baͤtten soͤlle:
Item welchs die gebott Gottes / und was ir innhalt und verstand
sye / erkleert werden. Das nit ettwann verruͦchte mennschen funden /
die waͤder des gloubens noch gebaͤtts / unnd wie sy joch laͤben soͤltend / bericht syend: also ouch unwüssend zuͦ dem Tisch des Herren
gangind: sunder das ein yeder vorhin denocht bericht / wüsse was
er handle / und fürohin thuͦn soͤlle.
Doch in disem allem ist yeder kilchen heimgesetzt / welche stunden hierzuͦ am allerfuͤglichsten erwoͤlt: so ferr das der Catechismus
uff die SonntagZeitspanne: Sonntag geuͤbt werde. So ist allen denen vergünstiget
die Filialen und deßhalb ferr unwaͤg habend / das sy den Catechismum zu Monaten einistWiederholte Zeitspanne: 1 Monat mit flyß haltind / und das nit übersaͤhind.
Fürbitt.
Das ouch nütdisterweniger in der wochen zemol einistWiederholte Zeitspanne: 1 Woche ein predig und gemein gebaͤtt für alles anligen der kilchen Gottes: wie es yetzund ouch hie in der Statt am sibenden OctobrisDatum: 7.10.1532 taͤglichWiederholte Zeitspanne: 1 Tag zevolfuͤren angesaͤhen5 / gehalten werde. Deßglych die tag der heyligen Apostlen unnd andere wie sy von unsern herren bestimpt / mit predgen
wie von alter har versaͤhen.
Heimsuͦchen
der krancken.
Und sydmal der vynd unsers heils den menschen nimmer grusammer ansicht / dann inn der kranckheit und stund des todts: deßhalb der mensch nimmermee trosts underricht und sterckung / dann
imm todtbett bedarff: habend wir unns erinnert der leer JacobiPerson: am
v. das fürohin ein yeder Pfarrer die sinen (wo man anders sin begaͤrte) besuͦchen / die krancken troͤsten und berichten soͤlle / baͤtten / und
von verzyhung / von dem erloͤsen ChristiPerson: / von der urstendy und eewigem laͤben reden / das sich die krancken dultigklich inn willen Gottes ergaͤbind / und fürohin der zytlichen dingen vergessind / etcAbkürzung.
Die todten.
ActoActa Apostolorum 8
Deßglych das ein yeder sin kilchen ermaane / das man die krancken besuͦche / die werck der barmhertzigkeit erzeige / sy troͤste / inen beholffen und beraten sye. Und so sy abgestorben / mit zucht und Christenlicher demuͦt / als mitgnossen der urstendy ChristiPerson: / eerlich bestatte: und die demnach (wie bruch ist) der kilchen verkünde / etcAbkürzung
Diaconi.
1. TimothTimotheusPerson: 3
Hierzuͦ soͤllend fürohin alle Diaconi / so sy vonn den Pfarreren
gefordert / beholffen sin / es sye dann mit predgen / zuͦdienen der Sacramenten / mit heimsuͦchen der krancken. Es ist ouch luter abgeret /
das niemands fürohin yemands ungeordneten und unbekannten /
dem volck an die Kantzlen fürstellen soͤlle: damit das ouch hie dem
Evangelio ghein nachteyl entstande.
Kilchendienst /
und zuͦdienen
der Sacramenten.
1. CorinthCorinthosOrganisation: 12
Die Ee bestaͤtten.
Wyter habend wir ermaͤssen / das traͤffenlich nottwendig sin
wil / das alle diener des worts unnd der kilchen / grossen ernst inn
den diensten der kilchen gebruchind. Dann so die Diener one ernst
iro ampt verwaltend / ist ghein wunnder ob schon ouch das volck
nit nun die Diener / sunnder ouch die heiligen ding selbs verachtet. Dorumb wenn die kilch zesamen kumpt / die predig zehoͤren /
unnd zebaͤtten: so flysse sich mengklich des ernsts: das / wie das
wort der warheyt ein ernst ist / also ouch des Dieners wanndel
ernsthafft sye. Ouch das das volck vom schwaͤtzen zum gebaͤtt gehalten werde. Ouch imm zuͦ dienen der heyligen Sacramenten / die
leer und das zuͦdienen gemaͤß sye hoher heiliger geheimnuß. Nit das
man von den Sacramenten rede / wie von gemeinem zeichnen: und
demnach den Touff gaͤbe / samm man one geheimnuß die kind mit gemeinem wasser begiesse. Oder also das Nachtmal ChristiPerson: zuͦdiene / [fol. 222v]Seitenumbruch
samm man sunst gmein brot und wyn aͤsse und trincke: sunder es ist billich
das man mit der leer / in sonders / wenn man dz Nachtmol begon wil /
ouch sust wenn es sich von Sacramenten zereden begibt / eigentlich
erklaͤre / das mengklich die hohen geheimnuß unnd heiligen pflicht
der Sacramenten verstande / unnd dannethin mit glouben / ernst /
und raͤchter andacht sy gebruche / in sunders Gott umb gnad bitte /
und umb syne guͦtthaͤten dancksage. Dann die CorintherOrganisation: mit tod
und kranckheyten gestraafft wurdint / das sy das Nachtmol ChristiPerson: nit inn der wirde hieltind / inn dero sy es billich gehalten haͤttind.
Und so der Bapst zevil daran gethon / und gestraafft worden / wirt
ouch Gott uns nit verschonen / wenn wir die Sacrament zevil verkleinern / und nit recht bruchen wurdint. Darumb gedenck ein yeder das er nach abgethonem mißbruch / ghein annderen mißbruch /
sunder den raͤchten bruch / nach vermoͤg der gschrifft / raͤcht und wol
ynpflantze. Deß glych ouch mit dem ynfuͤren und bestaͤten der
Ee ernst bruche / damit die heilig ordnung Gottes unsers lychtfertigen diensts / by den einfallten / nit in argkwohn kumme: sunder wie die
formen zebaͤtten / die Ee zebestaͤten: ouch die Sacrament den Touf
und Nachtmol ChristiPerson: zuͦ zedienen / uß der gschrifft gestelt / den ernst
und geist der gschrifft herfür tragend: also wir ouch gedenckend /
das wir der gschrifft und geist Gottes diener sind. Hie ist ouch eigentlich beschlossen / das / irrung unnd spaͤn / ouch valsch zevermyden / gheiner unerloubt dem anderen die sinen ynfuͤren soͤlle.
Laͤben und
wandel
der Predicanten.
MattMatthaͤusPerson: 8
1. TimothTimotheusPerson: 3
Also koͤnnend wir ouch wol erkennen / das nützid groͤssere verachtung der Predicanten gebirt: dann so sy sich selbs mit unordenlichem wandel befleckend und ze nüty machend. So aber die verachtung der Predicanten zuͦ verkleinerung der predigy reichen wil /
ouch gantzer kilchen Gottes ergerlich unnd schaͤdlich ist / wenn die
Pfarrer inn unmaaß / trunckenheit / üppigheit / unzucht in worten / wysen und geberden verschreyt / oder dero mittgsellen / die inn obernempten unraͤdten verargwhont sind: ouch mit kleidung / weery / unnd
anderem usserlichem wandel sich der maassen gstaltind / das man
ein lycht üppig gmuͤt ann usseren zeichen spüren mag: habend wir
uns hie uß hochanligender not entschlossen / woͤllend ouch die / so
hierinn villycht verhafft und verargwohnt / zum thüristen ermant
haben / das sy sich fürohin der stucken maͤßgind / der offnen ober[fol. 223r]Seitenumbruchnempten verergerenden lastern abthuͤgind / die Wirtzhüser und gesellschafften (welche nit in sonders ze eeren dienend) gantz und gar
vermydint: in summa / das sy sich also mit reden / wandel / kleydung /
und weery gestaltind / das es unserm beruͦff und ampt gemaͤß / und
yedem unverwyßlich sye / ouch schynbarliche verbesserung in naͤchst
künfftigem SynodoOrganisation: spüre. Dann treffenlich groß ist das wort des
Herren / Ir sind das saltz und liecht der menschen. Also soll üwer
liecht lüchten / das die menschen üwer guͦte werck saͤhind / und Gott
prysind. Und das der heilig PaulusPerson: geredt / der Pfarrer soͤlle heilig sin / ein züchtig fromm hußgesind haben / unnd eins unstraͤfflichen
wandels sin.
Studium und
uͤbung der Predicanten.
Das ouch kein mangel und gebraͤst ann Christenlicher leer uß unberichte ungeleerte oder unwissenheit gefunden / sunder das ein yeder geschicklich / gewüß / klar / ordenlich und mit vernunfft das wort
Gottes der kilchen fürtrage / habend wir eigentlich abgeredt / das
sich mengklich / so ferr und im lybs nodt müglich / der usseren hand
arbeit entschlahe / aller usseren gewaͤrben sich entzühe / und sich einig
uff das anruͤffen zuͦ Gott / für sin volck / und demnach uff das laͤsen
und empsig studieren begaͤbe: angesaͤhen das wir soͤmlichs in dem
byspil der heiligen Propheten un Apostlen erleernt: und das PaulusPerson: von dem Pfarrer forderet / das er also bericht unnd beredt sye /
das er mit gsunder leer / leeren und ermanen / deßglych die widerfaͤchter überwinden / und iro valsch ans liecht herfür zühen moͤge. Welches alles nit one besonderbare gnad Gottes / traͤffenlichen ernst / und
grosse uͤbung erlangt wirt. Dorumb dann grosser flyß notwendig
ist: in sunders / so wir fürnemlich mit der lybs narung dorumb erhalten werdind / das wir der leer unnd aller kilchen haͤndlen dister
baaß gewarten moͤgind.
Vonn demm SynnodoOrganisation: und
wie der gehalten
Wenn die versammlung gehalten.
Damit aber diß oberzelt ansaͤhen dister baaß erhalten / ouch
zucht / einigkeit / raͤchtmaͤssige ermanung und straaff under den Dienern des worts blybe: alle simulation und ambition vermitten und [fol. 223v]Seitenumbruch
ußgeschlossen werde / soll jaͤrlichWiederholte Zeitspanne: 1 Jahr ein allgemeiner Synodus zweyMenge: 2
malen hie inn unser herren Statt ZürichOrt: besammlet werden. Des ersten uff naͤchsten MontagZeitspanne: Montag nach dem MeytagDatum: 1. Mai: unnd zum anderen
uff den naͤchsten MontagZeitspanne: Montag nach GalliPerson: Datum: 16. Oktober: und ob dann die zwen tagZeitspanne: 2 Tage uff
den MontagZeitspanne: Montag selbs vielend / so ist der volgend MontagZeitspanne: Montag bestimpt /
das mengklich hie zuͦ abindZeitspanne: abends sye: damit man morndesZeitspanne: morgens zuͦ guͦter zyt
anhebe. Hie soll ouch niemands ußblyben / one merckliche ursachen /
die er sinen naͤchsten mitpfarreren anzeigen. Unnd by disen bestimpten tagen soll es fürohin one wyters beschryben und beruͤffen blyben. So moͤchtend ouch die zyten so ruͤwig werden / man wurde sich
ze jarZeitspanne: 1 Jahr mit einem SynodoOrganisation: vernuͤgen lassen.
Presidenten.
In disem SynodoOrganisation: soͤllend zwenMenge: 2 Presidenten verordnet werden: einer von den Predicanten / und einer von den RaͤdtenOrganisation: : welche
die anfrag habind / beruͤffind / ußstellind / anbringind und handlind.
Wir bittend ouch unsere herren / das sy uns noch sibenMenge: 7 man uß iro
RaͤdtenOrganisation: verordnind / die by allen haͤndlen sitzind / uns beradten und
beholffen syend.
1
Ordnung des
SynodiOrganisation: .
Der SynodusOrganisation: aber ist fürohin also angesaͤhen. Erstlich soll
man Gott umb gnad anruͤffen / damit man da von siner eer / unnd
der kilchen heil mit ernst handlen / niemands beschwaͤren noch verforteylen / die warheit finden / und die yrrigen widerumb an den raͤchten waͤg bringen moͤge. Das die warheit erhalten / zucht unnd alle
gottseligkeit raͤcht gepflantzt werde / etcAbkürzung
2
Demnach laͤse man aller Pfarren naamen / damit man vinde
welche gehorsamm / und welche ungehorsamm erschynen.
Und sind die Pfarren also ußgeteylt unnd zuͦ Capitlen verordnet volgender gstalt.
ZürichOrt: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Das groß MünsterOrt: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Lectores | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
S. PeterOrt: / sin Diacon | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
FrowenmünsterOrt: / sin Diacon | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
SpitalOrt: . Die siechen b | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
ZollickenOrt: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
SchwamedingenOrt: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
RyedenOrt: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
[fol. 224r]SeitenumbruchWyttickenOrt: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
AlltstettenOrt: |
Der SeeOrt: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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StaͤfenOrt: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
HumbraͤchtingenOrt: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MaͤnendorffOrt: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MeylenOrt: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
KüßnachOrt: , HerlibergOrt: , ErlibachOrt: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
RichtischwylOrt: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
WaͤdischwylOrt: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
HorgenOrt: . HirtzelOrt: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
DallwylOrt: c | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
KilchbergOrt: d e f |
Das FryamptOrt: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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CappelOrt: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
HusenOrt: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
KnonowOrt: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MaschwandenOrt: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
RifferschwylOrt: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MaͤttmenstettenOrt: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
OttenbachOrt: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
AffhollterenOrt: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
HedingenOrt: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
BonstettenOrt: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
StallickonOrt: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
BirmensdorffOrt: |
SteinerOrt: capcapitel | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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SteinOrt: g | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
StammheymOrt: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
OssingenOrt: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
TrüllickonOrt: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MartelenOrt: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
LouffenOrt: h |
WinterthurerOrt: capcapitel | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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WinterthurOrt: . PredPredicanti | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
OberwinterthurOrt: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
DoͤßOrt: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
RickenbachOrt: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
DynhartOrt: j | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
AlltickonOrt: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
DorlickonOrt: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
SoͤützachOrt: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
NaͤfftenbachOrt: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
HettlingenOrt: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
AndelfingenOrt: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
TaͤgerlanOrt: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
HengkhartOrt: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
BergOrt: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
FlaachOrt: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
EmbrachOrt: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
LufingenOrt: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
RorbißOrt: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
DaͤttlickonOrt: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
PfungenOrt: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
BrüttenOrt: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
VelthenOrt: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
WülfflingenOrt: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
BuͦchOrt: |
ElgoͤwerOrt: capcapitel | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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EllgoͤwOrt: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
AelsowOrt: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
WysedangenOrt: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
SchlattOrt: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
TzellOrt: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
DurbentaalOrt: k | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
WylaOrt: |
WetzikommerOrt: capcapitel | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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[fol. 224v]SeitenumbruchGruͤningenOrt: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
GryfenseeOrt: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
PfaͤfficonOrt: . DiacDiacon | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
KyburgOrt: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
AlltorffOrt: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
YllnowOrt: . DiacDiacon | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
RußickonOrt: . DiacDiacon | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
WyßlingOrt: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
l LindowOrt: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
WangenOrt: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
SchwertzenbachOrt: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
DuͤbendorffOrt: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
VaͤllandenOrt: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MuurOrt: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
UsterOrt: . DiacDiacon | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
FolckenschwylOrt: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
SeegraͤbenOrt: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
WetzickonOrt: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
OetwylOrt: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
HinnwylOrt: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
WaldOrt: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
BaͤrotschwylOrt: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
DürtenOrt: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
VischentalOrt: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
RütyOrt: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
GoßowOrt: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
EggOrt: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
BuͦbickonOrt: . |
ReginspergerOrt: capcapitel | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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HoͤnggOrt: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
WyningenOrt: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
RaͤgenstorffOrt: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
DellickonOrt: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
OtelfingenOrt: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
BuchsOrt: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
DielstorffOrt: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
WaͤningenOrt: . DiacDiacon | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
SteinmurOrt: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
StadelOrt: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
BülachOrt: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
NiderhaßlachOrt: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
OberglattOrt: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
RümmlangOrt: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
KlotenOrt: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
BasserstorffOrt: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
EglisowOrt: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
GlattfeldenOrt: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
WylOrt: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
RafftzOrt: . |
3
unsern herren den gemeinen Eyd SynodiOrganisation: schweerind. Aber die
form des Eyds ist dise.
Das ich das heilig Evangelium und wort Gotts / darzuͦ ich beruͤfft bin / trüwlich und nach raͤchtem Christenlichen verstand / ouch
nach vermoͤg Allts und Nüws Evangelischen Testaments / lut miner herren von ZürichOrt: vorußgangnen Mandats / leeren und predgen / und darunder kein dogma und keer / die zwyflig und noch nit
uff der ban und erhalten sye / nit ynmischen / sy sye dann zevor gmeiner ordenlicher versamlung / so jaͤrlich zwey molWiederholte Zeitspanne: 6 Monate gehalten / anzeigt / [fol. 225r]Seitenumbruch
und vor der selbigen erhalten. Darzuͦ soll und wil ich einem Burgermeister unnd Radt / ouch den BurgerenOrganisation: / als miner ordenlichen
Obergheit trüw unnd hold sin: gemeiner Statt unnd Lands ZürichOrt: nutz und frommen fürdern / iro schaden warnen und wenden /
so ferr ich vermag: ouch iren unnd iren nachgesetzten Voͤgten und
amptlüten gebotten und verbotten / inn zimlichen billichen sachen gehorsamm unnd gewaͤrtig sin: Item die heimligheiten des SynodiOrganisation:
verschwygen und nit offenbaren / daruß schad und verwysen moͤchte erwachsen / alles getrüwlich und on alle gfaͤrd / etcAbkürzung
Danaͤben melde man / das / die nit in SynodumOrganisation: gehoͤrend oder
beruͤfft sind / ußstandint: oder so ettliche / doch ersamme vertruwte
personen / begaͤrtind zuͦzehoͤren / und es inen vom SynodoOrganisation: nachgelassen / uff glübt der trüw und gloubens getuldet werdint.
4
Nach disem frage man die verordneten von einem ersammen
RadtOrganisation: / ob sy neiswas von waͤgen unser G HGnaͤdigen Herren an den gantzen SynodumOrganisation: anzebringen habind.
5
Ze lest soll einer uß den Predicanten ein kurtze ermanung thuͦn /
das sich inn der Censura yederman der warheit flysse / one anfaͤchtung nyds und hasses handle / rede und radte / etcAbkürzung Item kurtz erzellen /
wie nutzlich die straaf sye / so sy guͤtlich ufgenommen wirt / etcAbkürzung
Censura.
Hieruf stelle man zum ersten uß die Predicanten / unnd Lectores
Theologie / von der Statt / einen nach dem andern. Und Censiere
man die mit ernst / glych wie die andern. Fürnemlich das hiemit allerley ambition ouch argwhon der beherrschung abgethon / und sy
sich als bruͤder und mitarbeiter im Evangelio ChristiPerson: erkennind.
Die nachfrag aber in der censura soll erstlich von der Leer / demnach von dem Studio liebe und flyß der gschrifft: item von dem
wandel / laͤben und sitten / unnd ze letst von waͤgen des hußhabens
und hußvolcks gehalten werden. Und wer der stucken angezogen /
soll mit warheit was im zewüssen bezügen / es sye guͦts oder boͤß.
Decani.
Der gstalt sol ouch eines yeden Capittels Decanus ußgestelt [fol. 225v]Seitenumbruch
werden / damit im keiner eignen gwalt schoͤpffe / und den wider sine
bruͤder gebruche: sunder / wie mencklich / dem SynodoOrganisation: underworffen sye. Wenn aber der Decanus widerumb heryn beruͤfft / unnd sinen bescheid empfangen / soll er die naamen der Pfarreren / so ettlich
straͤfflich gehandlet / gschrifftlich ynlegen. Die soͤllend dannethin einner nach dem anderen ußgestelt / iro mißhandlung erkonnet / und censiert werden. Hat aber der Decanus ghein klag und mangel an sinen bruͤdern / soll er das selb ouch mit kurtzen worten dar thuͦn.
Nütdisterweniger / das mit der zeit ghein fürhaltens erwachse / soͤllend zwoMenge: 2 fragen von den Presidenten gehalten werden. Die ein.
Ob yemands inn disem Capitel sye / der unordnung / mangel / oder
unzucht von dem andern wüsse: Die ander. Ob sust yemands da
imm gantzen SynodoOrganisation: zegaͤgen mangel und unraͤcht über yemands
dises Capitels wüsse. Und so dann ouch also nützid erfunden / mag
man ein ander Capitel and hand nemmen.
Des Daͤchens
ampt.
er ein flyssig ufsaͤhen uff die pfarren habe / so im befolhen / das er die
zun zyten heimsuͦche / erfaare was yedes studium sye / was er predgy /
und wie es in der kilchen stande. Und so er dann etwas mangels funde / dannethin einenMenge: 1 oder zwenMenge: 2 der naͤchsten Pfarreren zuͦ im naͤme /
und den mißhandleden warne / und straaffe / Christenlich und bruͤderlich / das man da trüw und liebe / nit stoͤltze und ufsatz spüre. Wo
aber soͤmliches nützid hulffe / soll demnach die selb mißhandlung und
verachtung / dem gantzen SynodoOrganisation: antragen werden.
Caplonyen.
Das ouch ghein unordnung / uß mangel der straaff / under den
Caplonen und anderen / so der kilchenguͤtern gelaͤbend / erwachse /
soll ein yetlicher Decanus die Caplonen / so under im unordenlich
laͤbtend / uff den naͤchstvolgenden SynodumOrganisation: betagen / und da dem
SynodoOrganisation: die unordnung anzeigen / damit er sines unraͤchten abgewisen und widerumb zeraͤcht gebracht werde.
Consilia.
Presidenten einer anfragen / Ob yemands uß den pfarreren ettwas
der leer / irrungen / mißverstands / oder sust kilchenhaͤndlen halb / nutzes oder schades / habe anzebringen: denen sol ouch nach vermü[fol. 226r]Seitenumbruchgen / von dem SynodoOrganisation: geholffen und geradten werden. Und was
dann einem ersammen RadtOrganisation: zuͦstat / ufzeichnen / unnd innet MonatsZeitspanne: 1 Monat
frist / guͤtlich fürgetragen / radts und hilff zebegaͤren. Hierumb bitten wir ouch unser G HGnaͤdigen Herren sy woͤllind soͤmlich anbringen SynodiOrganisation:
guͤtlich verhoͤren: nit unserthalb allein / sunder vil mee der gemeinen
kilchen halben: ouch angesaͤhen das soͤmlichs nit mee dann zwey mol
imm jarWiederholte Zeitspanne: 6 Monate zeverfertigen kumpt / und aber vil nutzes und guͦts gebaͤren mag.
Welche haͤndel
imm SynodoOrganisation: ze
handlen.
Das ouch ir ersamm wyßheit / unser censur und haͤndlen imm SynodoOrganisation: fürtragen / sovil minder bemuͤygt und beunruͤwiget: und aber
nütdistweniger alle sachen so der kilchen notwendig nit verhinderet: bittend wir hie abermols unser G HGnaͤdigen Herren das sy uns doch nit woͤllind versperren Ecclesiasticam authoritatemSprachwechsel: Latein / die verwaltung inn
haͤndlen der kilchen / die uns unnser herr Jesu ChristusPerson: bevolhen /
nit zebeherrschen oder zuͦverderben / sunder zuͦdienen und ufbuwen.
Namlich das der allgemein SynodusOrganisation: fürohin / mit sampt den achtMenge: 8
Radtsfründen dem SynodoOrganisation: von einem ersammen RadtOrganisation: (wie obgemeldt) zuͦgesetzt / in allen denen Articklen / so die leer unnd das laͤben
der Predicanten betraͤffend / nach form unnd gstalt / wie hierinn vergriffen / unnd wie es die warheyt Gottes vermag / handlen moͤge /
und was da ußgesprochen und verhandlet wirt / vest sye und krafft
habe. Was aber nit betrifft die leer unnd das laͤben der Predicanten / oder daruß erwachsen / sunder usserlich und hierinn nit vergriffen ist / wil sich SynodusOrganisation: gnodt entschlahen unnd nützid beladen.
Deßglych wo die gemelten achtMenge: 8 Radtsfründ ein handel wie der
waͤre / für unnsere herren zühen / woͤllend wir guͤtlich lassen beschaͤhen. Dann wir soͤmlichs nit der meinung begaͤrend / das wir eignen
gwalt uffrichten / und uns (wie imm Bapsthumb beschaͤhen) der ordenlichen Obergheit woͤllend entzühen: sunder das ein ersammer
RadtOrganisation: mit disen kilchen haͤndlen / nit überlaͤstiget / ouch so er sust mit
anderen haͤndlen überladen / deßhalb er dise unsere anligende nodt /
nit allwaͤg nach nodturfft verhoͤren mag / doch der leer und kilchen
haͤndlen darzwüschend nützid verwarloset oder versumpt werde.
Abred.
Aber ze end des SynodiOrganisation: / soll einer uß den Predicanten ein ernstlich ermanung thuͦn / ye wie sich die zyten zuͦtragend: fürnemlich aber
das ein yeder siner kilchen mit der leer der warheit unnd guͦtem byspil sines laͤbens vorstande / etcAbkürzung
Und in allen disen Articklen / wo sich ein fuͤgklichers / waarers
und bessers erfunde / woͤllend wir alle zyt der waarheit underworffen sin / und das besser mit danckbarkeit and hand nemmen.
U WÜwer Wisheit underthaͤnige
Verordnete Pfarrer / diener des worts /
Laͤser der heiligen gschrifft / und Diaconi / aller gemeinlich unnd sunderlich uß der
Statt und ab der Landtschafft ZürichOrt: .
Yetzdan aber so tragend wir üch U G HUnseren Gnaͤdigen Herren dise Artickel inn aller
gstalt wie sy verlaͤsen / inn naamen des gantzen SynodiOrganisation: für: und begaͤrend umb Gottes und der warheyt willen / üwer als einer Christlichen Obergheit / verwilligung hierzuͦ: und damit sy allen zeglych
werden moͤgind / dz ir uns vergünstigen woͤllind / dise inn den Truck
zeverfertigen / und das sy sovil mee krafft und ansahens habind / soͤliches mit zuͦgethoner verschribner bewilligung bewaren / das woͤllend wir zuͦ grossem danck ufnemmen / und uns so getrüwlich inn
diensten Gottes worts und der kilchen halten / das V WÜwer Wisheit erkantnuß und danckbargheit erkennen soll.
Leo JudPerson: .
Anmerkungen
- Korrigiert: Statt.↩
- Hinzufügung auf Zeilenhöhe von Hand des 17.
Jh.?: SSanct JacobOrganisation:
SpanweydOrt: .↩ - Hinzufügung auf Zeilenhöhe von Hand des 16. Jh.?: SchlierenOrt: .↩
- Hinzufügung unterhalb der Zeile von Hand des 17. Jh.?: DietikonOrt: .↩
- Hinzufügung auf Zeilenhöhe von Hand des 17. Jh.?: ZurzachOrt: .↩
- Hinzufügung unterhalb der Zeile von Hand des 17. Jh.?: TegerfeldenOrt: .↩
- Hinzufügung auf Zeilenhöhe von Hand des 16. Jh.?: DiacDiacon.↩
- Hinzufügung unterhalb der Zeile von Hand des 16. Jh.?: RamsenOrt: .↩
- Hinzufügung auf Zeilenhöhe von Hand des 17. Jh.?: 2.↩
- Hinzufügung auf Zeilenhöhe von Hand des 16. Jh.?: kind am feld Sant JoͤrgenPerson: Ort: .↩
- Hinzufügung auf Zeilenhöhe von Hand des 16. Jh.?: DiacDiacon.↩
- Hinzufügung am linken Rand von Hand des 17. Jh.?: VilpergOrt: .↩
- Dies bezieht sich auf einen Passus des sogenannten KappelerOrt: briefs, der im Anschluss an die Niederlage im Zweiten KappelerOrt: Krieg verabschiedet wurde (SSRQ ZH NF I/1/3, Nr. 151, Art. 3). Diesem zufolge stand es den Gemeinden auf der Landschaft frei, gegen ihre Pfarrer Beschwerde beim RatOrganisation: zu führen, es lag jedoch im Ermessen von Letzterem, ob und inwiefern er auf solche Beschwerden reagieren wollte.↩
- Vgl. dazu die Ordnung betreffend Ehebruch und Unzucht (StAZH III AAb 1.1, Nr. 2).↩
- Vgl. dazu das 1530 erstmals erlassene Grosse Mandat (SSRQ ZH NF I/1/11, Nr. 8).↩
- Zu den Schwörtagen auf der Landschaft und den bei dieser Gelegenheit verlesenen Mandaten und Verboten vgl. SSRQ ZH NF I/1/3, Nr. 169.↩
- Zu dieser Ratsverordnung vgl. Bächtold 1982, S. 32, Anm. 41.↩
Regest