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SSRQ ZH NF I/1/11 97-1

Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Erster Teil: Die Stadtrechte von Zürich und Winterthur. Erste Reihe: Stadt und Territorialstaat Zürich. Band 11: Gedruckte Mandate für Stadt und/oder Landschaft Zürich, von Sandra Reisinger

Zitation: SSRQ ZH NF I/1/11 97-1

Lizenz: CC BY-NC-SA

Tabelle und Verordnung der Stadt Zürich betreffend Lohntaxen für Fuhrleute

1795 März 25.

Infolge der Teuerung, die auch das Fuhrwesen betrifft, erhöht die Zürcher Obrigkeit den Fuhrlohn für Zwölferholz aus dem Sihlamt um 4 Schilling pro Klafter. Ausserdem wird verordnet, dass die obrigkeitlich bestimmte Lieferungstaxe dieses Holzes durch einen Druck öffentlich bekannt gemacht wird. Es folgt eine Tabelle der Lieferungstaxe für bestimmte Streckenabschnitte.

Editionstext


MGHHerrenMeine Gnaͤdigen Hohen Herren haben, in Betrachtung der ausserordentlichen Theure aller
auf das Fuhrwesen Bezug habender Artikel, den gewoͤhnlichen Fuhrlohn des
Zwoͤlferholzes aus dem SihlamtOrganisation: fuͤr dieß Jahr um 4 ßWährung: 4 Schillinge per KlafterVolumenmass: 1 Klafter Holz zu
erhoͤhen geruhet; und zugleich verordnet, daß die ObrigkeitlObrigkeitlich bestimmte Lieferungstax von besagtem Holz zu maͤnniglichs wissenhaftem Verhalt durch den
Druck oͤffentlich bekannt gemacht werde.

Aussert dem RennwegerOrt: - und KazenthorOrt: , SihlbruggOrt: , und BleikerwegOrt: ,
24Währung: 24 Schillinge .
Kleine StadtOrt: bis zur BruͤggeOrt: , 28Währung: 28 Schillinge .
Grosse StadtOrt: , 32Währung: 32 Schillinge .
KirchgaßOrt: , NeustadtOrt: , hinter ZeunenOrt: , GraͤbliOrt: , 33Währung: 33 Schillinge .
HirschengrabenOrt: , 33Währung: 33 Schillinge .
KronenportenOrt: und BergOrt: , 1Währung: 1 Gulden . 9Währung: 9 Schillinge .
Ausser dem OberdoͤrflerOrt: - und Niederdoͤrfler-ThorOrt: bis zur Porte, 33Währung: 33 Schillinge .
SignatumSchriftwechsel Mittwochs den 25. Merz 1795Originaldatierung: 25.3.1795.
Canzley der Stadt ZuͤrichOrt: Organisation: .
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