SSRQ ZH NF I/1/3 10-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Erster Teil: Die
Stadtrechte von Zürich und Winterthur. Erste Reihe: Stadt und Territorialstaat Zürich.
Band 3: Stadt und Territorialstaat Zürich II (1460 bis Reformation), par Michael Schaffner
Citation : SSRQ ZH NF I/1/3 10-1
Licence : CC BY-NC-SA
Lehensmandat der Stadt Zürich
1474 septembre 13.
Description de la source
- Cote : StAZH A 88.1, Nr. 18, fol. 1r-v
- Date : 1474 septembre 13 Tradition : Entwurf (Einzelblatt)
- Support d’écriture : Papier
- Dimensions l × h (cm) : 21.5 × 32.0
- Langue : allemand
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Mit dem Erwerb ihres Herrschaftsgebietes während des Spätmittelalters erlangte die Stadt ZürichLieu : eine Vielzahl heterogener Einkünfte aus Gerichts-, Steuer- und Nutzungsrechten, die sie genauso wie ihre Rechtsvorgänger nur zu einem geringen Teil direkt verwaltete, sondern oftmals direkt an Dritte weiterverlieh. Zur Verwaltung dieses komplexen Systems delegierter Rechte verfügte die Stadt lange Zeit über keine eigenen Aufschreibesysteme, sondern stützte sich im Wesentlichen auf das von den HabsburgernOrganisation : übernommene Schriftgut. Erst im Verlaufe der 70er und 80er Jahre des 15. Jahrhunderts entwickelten sich auch im städtischen Bereich vermehrt eigene Kanzleipraktiken des Verschriftlichens, Sammelns und Ordnens von Rechtsverhältnissen, womit eine effizientere Verwaltung und damit auch Intensivierung von Herrschaft angestrebt wurde.
Das vorliegende, nur als Enturf erhaltene Mandat stellt einer der ersten Versuche dar, die Verwaltung der Lehen zu zentralisieren und deren Inhaber vermehrt an den RatOrganisation : der Stadt zu binden. Einige Jahre später wurde erstmals die Anlegung eines umfangreichen Urbars an die Hand genommen, in welchem die Einkünfte und Rechte in den ZürcherLieu : Landvogteien verzeichnet waren (StAZH F II a 272). Die Verwaltung der Einkünfte auf der ZürcherLieu : Landschaft blieb jedoch längerfristig eine Herausforderung für die Obrigkeit, wie in späteren Jahrhunderten erlassene Lehensmandate belegen (StAZH A 88.1, Nr. 18). Eine wichtige Neuerung bedeutete in dieser Hinsicht die Schaffung des RechenratsOrganisation : (SSRQ ZH NF I/1/3 98-1). In demselben Zeitraum suchte der RatOrganisation : auch über die zahlreichen Gerichtsherrschaften im ZürcherLieu : Herrschaftsbereich eine verstärkte Kontrolle zu erlangen (SSRQ ZH NF I/1/3 23-1).
Zum Lehensmandat und zu den Territorialisierungsprozessen auf der ZürcherLieu : Landschaft vgl. Niederhäuser 2003, S. 79; Eugster 1995b, S. 317-322; Largiadèr 1932, S. 41-42. Allgemein zur Verschriftlichung von Herrschaftsrechten und der Entwicklung städtischer Kanzleipraktiken während des Spätmittelalters vgl. Teuscher 2007, S. 278-304.
Texte édité
Résumé