SSRQ ZH NF I/2/1 104-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Erster Teil: Die Stadtrechte von Zürich und Winterthur. Zweite Reihe: Die Rechtsquellen der Stadt Winterthur. Band 1: Die Rechtsquellen der Stadt Winterthur I, von Bettina Fürderer
Zitation: SSRQ ZH NF I/2/1 104-1
Lizenz: CC BY-NC-SA
Versteigerung der Werdmühle in Winterthur auf Antrag des Amtmanns des Klosters Töss
1475 Mai 8.
Stückbeschreibung
- Signatur: StAZH C II 13, Nr. 591
- Originaldatierung: 1475 Mai 8 Überlieferung: Original
- Beschreibstoff: Pergament
- Format B × H (cm): 35.0 × 23.0 (Plica: 5.0 cm)
- 1 Siegel:
- Schultheiss Josua HettlingerPerson: , Wachs, rund, angehängt an Pergamentstreifen, gut erhalten
- Sprache: Deutsch
Kommentar
Öffentliche Versteigerungen fanden regelmässig statt, doch sind ihre Beurkundungen, die sogenannten Gantbriefe, selten überliefert. Erhalten sind in der Regel Entwürfe der städtischen Kanzlei oder Ausfertigungen im Besitz von Institutionen, deren Archive noch vorhanden sind. Anhand der wenigen Dokumente lässt sich die Entwicklung des Gantverfahrens in WinterthurOrt: nicht lückenlos nachvollziehen. Der Ablauf der Versteigerung, der in der vorliegenden Urkunde beschrieben wird, entspricht der Satzung über das Betreibungsverfahren aus dem Jahr 1531. Demnach wurde dem Gläubiger nach dreimaliger Ladung des Schuldners und nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen und drei Tagen per Urteil das Verfügungsrecht über das versteigerte Objekt zuerkannt. War der Erlös höher als die Schuldforderung, erhielt der Schuldner die Differenz erstattet, war der Erlös geringer, standen dem Gläubiger weitere Pfänder zu (SSRQ ZH NF I/2/1 261-1). Die Veräusserung des Objekts vor Gericht erfolgte in einem weiteren Schritt, vgl. SSRQ ZH NF I/2/1 22-1. Eine Urkunde des Schultheissen und Rats von WinterthurOrt: Organisation: aus dem Jahr 1418 dokumentiert, wie der Meistbietende auf Antrag in den Besitz des versteigerten Objekts gesetzt wurde (STAW URK 537).
Die Werdmühle in WinterthurOrt: war ein Erblehen des Klosters TössOrt: Organisation: , vgl. beispielsweise StAZH C II 13, Nr. 149; Edition: UBZH, Bd. 6, Nr. 2394; StAZH C II 13, Nr. 249; Regest: URStAZH, Bd. 1, Nr. 586. 1458 betrug der jährliche Zins 18 Mütt Kernen und 1 Pfund Haller (StAZH C II 13, Nr. 523; Regest: URStAZH, Bd. 7, Nr. 10296). Vermutlich veranlasste das Kloster die Versteigerung der Mühle wegen ausstehender Zinszahlungen. Über den weiteren Verlauf des Gantverfahrens ist nichts bekannt. Im Februar 1476 verkaufte das Kloster die Mühle für 300 Pfund Haller an den WinterthurerOrt: Bürger Hans SirnacherPerson: (StAZH C II 13, Nr. 592). Zu den Mühlen in WinterthurOrt: vgl. Ganz 1960, S. 340-342.
Editionstext
Regest