SSRQ ZH NF I/2/1 143-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Erster Teil: Die Stadtrechte von Zürich und Winterthur. Zweite Reihe: Die Rechtsquellen der Stadt Winterthur. Band 1: Die Rechtsquellen der Stadt Winterthur I, von Bettina Fürderer
Zitation: SSRQ ZH NF I/2/1 143-1
Lizenz: CC BY-NC-SA
Bestätigung des Ablasses zugunsten des St. Petrus und St. Andreas geweihten Altars in der Pfarrkirche in Winterthur durch den Bischof von Konstanz
1484 Dezember 16. Konstanz
Stückbeschreibung
- Signatur: STAW URK 533b
- Originaldatierung: 1484 Dezember 16 Überlieferung: Original
- Beschreibstoff: Pergament
- Format B × H (cm): 44.0 × 21.5 (Plica: 7.0 cm)
- 1 Siegel:
- Bischof Otto von KonstanzPerson: , Wachs in Schüssel, spitzoval, angehängt an Pergamentstreifen, gut erhalten
- Sprache: Latein
Kommentar
Der von drei Kardinälen gewährte Ablassbrief datiert von 1418 und wurde vermutlich in der Endphase des KonstanzerOrt: KonzilsOrganisation: ausgestellt (SSRQ ZH NF I/2/1 52-1). Damals galt es als gängige Praxis, dass Ablassurkunden von Kardinälen nicht der Zustimmung des Diözesanbischofs bedurften, um Gültigkeit zu besitzen, vgl. Seibold 2001, S. 50, 200; Paulus 1922-1923, Bd. 3, S. 227-228. Offenbar war diese Ausnahmeregel Jahrzehnte später nicht mehr bekannt oder wurde angezweifelt, so dass die nachträgliche Genehmigung durch den Bischof von KonstanzOrt: eingeholt wurde. Einige Wochen zuvor hatten Schultheiss und Rat von WinterthurOrt: Organisation: dem Bischof einen Kandidaten für die vakante Pfründe präsentiert (Krebs, Investiturprotokolle, S. 995). Zu Form und Inhalt der Bestätigungsurkunden für Ablässe vgl. Seibold 2001, S. 88-94.
Editionstext
Anmerkungen
- Auslassung, sinngemäss ergänzt.↩
- Die mittelalterliche Busspraxis unterschied zwischen schweren («criminalia») und lässlichen («venalia») Sünden. Dies wirkte sich auch auf die Anzahl der gewährten Tage aus, vgl. Paulus 1922-1923, Bd. 2, S. 73-78.↩
- Notar der KonstanzerOrt: KurieOrganisation: , vgl. HLS, Ulrich Molitoris; Schuler 1987, Nr. 918.↩
- Vgl. Schuler 1987, Nr. 1211.↩
- Konrad Gäb amtierte von 1479 bis 1486 als Generalvikar (HS I, Bd. 2, S. 553).↩
Regest