SSRQ ZH NF I/2/1 215-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Erster Teil: Die Stadtrechte von Zürich und Winterthur. Zweite Reihe: Die Rechtsquellen der Stadt Winterthur. Band 1: Die Rechtsquellen der Stadt Winterthur I, von Bettina Fürderer
Zitation: SSRQ ZH NF I/2/1 215-1
Lizenz: CC BY-NC-SA
Niederlassungsbewilligung für den Juden Lazarus in Winterthur
1515 November 7.
Stückbeschreibung
- Signatur: STAW B 2/7, S. 167 (Eintrag 2)
- Originaldatierung: 1515 November 7 Überlieferung: Eintrag
- Beschreibstoff: Papier
- Format B × H (cm): 23.0 × 31.0
- Sprache: Deutsch
Kommentar
Anhand des vorliegenden Ratsbeschlusses wird deutlich, wie jüdische Einwohnerinnen und Einwohner auch in WinterthurOrt: stigmatisiert und ausgegrenzt wurden. Am 15. November 1518 wurde die Schutzzusage für LazarusPerson: erneuert. Bei Wohlverhalten wollte man sie ihm auf Lebenszeit gewähren, doch behielt sich der RatOrganisation: vor, sie aufzukündigen, sollten Klagen über ihn laut werden. Der jüdischen Familie wurden weitere Auflagen erteilt, so war MosesPerson: , dem Arzt, nur in Ausübung seines Berufs der Umgang mit christlichen Mitbürgern erlaubt (STAW B 2/7, S. 264). Vgl. hierzu Niederhäuser 2005a, S. 106-107; Niederhäuser 2001, S. 143-144. Derartigen Restriktionen waren JudenOrganisation: aber auch andernorts unterworfen, vgl. Gilomen 2009, S. 45-46; Willoweit 2003, S. 2185-2187.
Editionstext
Actum mitwochen ante MartiniPerson: , anno xv jareOriginaldatierung: 7.11.1515
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