SSRQ ZH NF I/2/1 237-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Erster Teil: Die Stadtrechte von Zürich und Winterthur. Zweite Reihe: Die Rechtsquellen der Stadt Winterthur. Band 1: Die Rechtsquellen der Stadt Winterthur I, von Bettina Fürderer
Zitation: SSRQ ZH NF I/2/1 237-1
Lizenz: CC BY-NC-SA
Urteil im Konflikt zwischen Erhard Rosenegger und der Prokurei der Stadt Winterthur um die Verwendung von Stiftungsvermögen
1525 März 27.
Stückbeschreibung
- Signatur: STAW AM 177/78 (r)
- Originaldatierung: 1525 März 27 Überlieferung: Entwurf (Einzelblatt)
- Beschreibstoff: Papier
- Format B × H (cm): 22.0 × 32.5
- Sprache: Deutsch
Kommentar
Im Zuge der Reformation zogen Schultheiss und Rat von WinterthurOrt: Organisation: das Vermögen der Jahrzeitstiftungen ein, die zum Zweck des Totengedenkens und der Sicherung des Seelenheils zugunsten kirchlicher und karitativer Einrichtungen errichtet worden waren. Mit den Mitteln sollte künftig die Armenfürsorge finanziert werden. Den Stiftern und ihren Erben blieb es vorbehalten, Ansprüche auf Rückzahlung geltend zu machen (STAW AM 177/8). Doch Entgegenkommen konnten allenfalls Angehörige der Familien erwarten, die sich um das Gemeinwohl besonders verdient gemacht hatten, vgl. SSRQ ZH NF I/2/1 233-1.
Editionstext
g–Datum mentag nach letare, anno xxvOriginaldatierung: 27.3.1525.Hinzufügung am linken Rand–g
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