SSRQ ZH NF I/2/1 291-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Erster Teil: Die Stadtrechte von Zürich und Winterthur. Zweite Reihe: Die Rechtsquellen der Stadt Winterthur. Band 1: Die Rechtsquellen der Stadt Winterthur I, von Bettina Fürderer
Zitation: SSRQ ZH NF I/2/1 291-1
Lizenz: CC BY-NC-SA
Aufforderung der Stadt Winterthur zur Übernahme der Zürcher Feiertagsregelung
1544 Mai 28. Zürich
Stückbeschreibung
- Signatur: StAZH B IV 15, fol. 79r-v
- Originaldatierung: 1544 Mai 28 Überlieferung: Entwurf
- Beschreibstoff: Papier
- Format B × H (cm): 24.0 × 34.0
- Sprache: Deutsch
Kommentar
Im 15. Jahrhundert erliessen Schultheiss und Rat von WinterthurOrt: Organisation: eigenständige Feiertagsregelungen, beispielsweise für die Abhaltung von Jahrmärkten (SSRQ ZH NF I/2/1 36-1), die Ausübung eines Handwerks (SSRQ ZH NF I/2/1 83-1) oder den Bordellbetrieb (SSRQ ZH NF I/2/1 116-1). Nach der Reformation reglementierten Bürgermeister und Rat von ZürichOrt: Organisation: das religiöse Leben in ihrem Herrschaftsgebiet. Am 23. September 1543 erliessen sie ein Feiertagsmandat, demnach mussten in der Stadt und auf der Landschaft Handwerk und Gewerbe an Sonntagen, an Weihnachten und dem Folgetag, an Beschneidung Christi, Auffahrt, Ostermontag und Pfingstmontag ruhen. Zuwiderhandelnden drohte eine Busse von einer halben Mark Silber (StAZH B III 4, fol. 155v).
Zu dieser Entwicklung vgl. Brändli 2019a; zu WinterthurOrt: vgl. Leonhard 2014, S. 202-204; Walser 1944, S. 14-22.
Editionstext
An die von WynterthurOrt: der fyrtagen halb
Anmerkungen
- Hinzufügung am linken Rand.↩
- Unsichere Lesung.↩
- Streichung: ruͤw.↩
- Streichung, unsichere Lesung: wur.↩
- Hinzufügung oberhalb der Zeile mit Einfügungszeichen.↩
- Streichung: e.↩
- Unsichere Lesung.↩
- Hinzufügung oberhalb der Zeile mit Einfügungszeichen.↩
- Streichung: v.↩
- Hinzufügung oberhalb der Zeile mit Einfügungszeichen.↩
- Streichung, unsichere Lesung: ver foll.↩
- Unsichere Lesung.↩
- Streichung: wir.↩
- Streichung: och.↩
- Hinzufügung oberhalb der Zeile mit Einfügungszeichen.↩
- Streichung: und.↩
- Hinzufügung am linken Rand.↩
- Unsichere Lesung.↩
- Streichung mit Textverlust ( ).↩
- Hinzufügung am linken Rand mit Einfügungszeichen.↩
- Hinzufügung oberhalb der Zeile mit Einfügungszeichen.↩
- Streichung, unsichere Lesung: unns allzyt.↩
- Die Ausfertigung des Schreibens ist nicht überliefert.↩
Regest