SSRQ ZH NF I/2/1 82-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Erster Teil: Die Stadtrechte von Zürich und Winterthur. Zweite Reihe: Die Rechtsquellen der Stadt Winterthur. Band 1: Die Rechtsquellen der Stadt Winterthur I, par Bettina Fürderer
Citation : SSRQ ZH NF I/2/1 82-1
Licence : CC BY-NC-SA
Ehevertrag zwischen Erhard von Hunzikon aus Winterthur und Barbara Barter aus Schaffhausen
1458 mai 16.
Description de la source
- Cote : STAW URK 993
- Date : 1458 mai 16 Tradition : Original
- Support d’écriture : Pergament
- Dimensions l × h (cm) : 52.0 × 31.0 (Plica : 5.5 cm)
- 3 sceaux :
- Stadt WinterthurOrganisation : , cire, rond, attaché à une lanière en parchemin, écorné
- Konrad BarterPersonne : , cire, rond, attaché à une lanière en parchemin, poli
- Erhard von HunzikonPersonne : , cire, rond, attaché à une lanière en parchemin, poli
- Langue : allemand
Présentation de la situation de tradition
- Cote : STAW AG 91/1/42.6, S. 3-7
- Date : 1516 juin 16 Tradition : Abschrift (Insert), Heft (9 Blätter)
- Support d’écriture : Papier
- Dimensions l × h (cm) : 22.5 × 32.0
- Langue : allemand
Commentaires
Der Bräutigam Erhard von HunzikonPersonne : gehörte dem niederen Adel an. Sein Vater Heinrich von HunzikonPersonne : stand in habsburgischenOrganisation : Diensten und bekleidete das Schultheissenamt in WinterthurLieu : . ErhardPersonne : selbst wurde in den RatOrganisation : und zum Schultheissen gewählt und trat in die Dienste des Abts von St. GallenLieu : und Herzog Sigmunds von ÖsterreichPersonne : (Niederhäuser 1996, S. 39-40, 122-137, 139-149). Die Braut Barbara BarterPersonne : stammte aus einer bedeutenden SchaffhauserLieu : Familie. Das Sozialprestige des Paars zeigt sich auch an seinen kirchlichen Stiftungen (SSRQ ZH NF I/2/1 167-1). Die Ehe blieb kinderlos, BarbaraPersonne : starb spätestens im Jahr 1507 (Niederhäuser 1996, S. 47-53). Kurz vor seinem Tod im Jahr 1515 errichtete ErhardPersonne : ein Testament (SSRQ ZH NF I/2/1 213-1). Er hinterliess ein beachtliches Vermögen, um das entfernte Verwandte des Ehepaars sowie die WinterthurerLieu : Kirchenpfleger und Siechenhauspfleger jahrelang stritten (Niederhäuser 1996, S. 53-57).
Eheverträge sind nicht oft im Original überliefert. Die vorliegende Urkunde wurde im Rahmen eines Erbrechtsstreits als Beweisstück eingereicht und gelangte so in das städtische Archiv. Eine Abschrift des Vertrags ist im verbrieften Urteil des Schultheissen und RatsOrganisation : vom 16. Juni 1516 im Prozess um das Erbe der Barbara BarterPersonne : zwischen Hans HaggPersonne : von SchaffhausenLieu : und den Pflegern der Pfarrkirche und des SiechenhausesOrganisation : in WinterthurLieu : enthalten (STAW AG 91/1/42.6). Zu spätmittelalterlichen Eheverträgen allgemein vgl. Rippmann 2014; zum Ablauf der Eheschliessung vgl. Albert 1998, S. 121-122.
Die von dem Schreiber verwendeten diakritischen Zeichen lassen sich nicht immer zweifelsfrei unterscheiden. Zur besseren Lesbarkeit des Textes wurde in Zweifelsfällen gemäss Standarddeutsch normalisiert.
Texte édité
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