SSRQ ZH NF I/2/1 85-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Erster Teil: Die Stadtrechte von Zürich und Winterthur. Zweite Reihe: Die Rechtsquellen der Stadt Winterthur. Band 1: Die Rechtsquellen der Stadt Winterthur I, von Bettina Fürderer
Zitation: SSRQ ZH NF I/2/1 85-1
Lizenz: CC BY-NC-SA
Bürgschaft des Schultheissen und Rats von Winterthur zugunsten eines Bürgers für geliehenes Werkzeug
1462 November 5.
Stückbeschreibung
- Signatur: STAW B 4/1.14c
- Originaldatierung: 1462 November 5 Überlieferung: Original (Einzelblatt)
- Beschreibstoff: Papier
- Format B × H (cm): 29.5 × 19.0
- 1 Siegel:
- Stadt WinterthurOrganisation: , Wachs, rund, zum Verschluss aufgedrückt, fehlt
- Sprache: Deutsch
Kommentar
Wer das Bürgerrecht einer Stadt besass und die damit verbundenen Pflichten erfüllte, konnte seinerseits Leistungen in Anspruch nehmen, beispielsweise die Vertretung seiner Rechte oder die Förderung seiner Anliegen gegenüber Auswärtigen durch die städtische Obrigkeit, vgl. Isenmann 2012, S. 147-148. Das Schreiben scheint BuchenhornPerson: zur Vorlage mitgegeben und nach Rückgabe der Gerätschaften wieder zurückverlangt worden zu sein.
Editionstext
SchultheisIn der Vorlage: Schulths und rat zuͦ WintterthurOrt: Organisation:
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