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SSRQ FR I/2/8 178.0-1

Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg, Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, von Rita Binz-Wohlhauser und Lionel Dorthe

Zitation: SSRQ FR I/2/8 178.0-1

Lizenz: CC BY-NC-SA

Margreth Freffer-Corpataux – Anweisung, Verhör und Urteil

1663 Juli 24 – 1664 Mai 22.

Die Witwe Margreth Freffer-Corpataux aus Giffers, in Kleingurmels wohnhaft, wird der Hexerei verdächtigt. Sie wird befragt und gefoltert, ohne zu gestehen, und schlussendlich aus dem Freiburger Territorium und den gemeinen Vogteien verbannt. Weiter muss sie eine Urfehde schwören und ihre Prozesskosten bezahlen. Mehrere Monate später wird sie erneut auf Freiburger Territorium aufgegriffen und mehrfach verhört und gefoltert. Sie wird auch nach David Lässer (vgl. SSRQ FR I/2/8 179-0) gefragt, der sie denunziert hat. Da sie kein Geständnis ablegt, wird sie erneut verbannt.

  • Originaldatierung: 1663 Juli 24 – 1664 Mai 22
  • Beschreibstoff: Papier
  • Sprachen: Französisch, Deutsch