SSRQ FR I/2/8 192.0-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, von Rita Binz-Wohlhauser und Lionel Dorthe
Zitation: SSRQ FR I/2/8 192.0-1
Lizenz: CC BY-NC-SA
Margreth Thürler-Pfyffer – Anweisung, Verhör und Urteil
1669 Mai 14 – 1676 Mai 29.
Stückbeschreibung
- Originaldatierung: 1669 Mai 14 – 1676 Mai 29
- Beschreibstoff: Papier
- Sprachen: Französisch, Deutsch
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Regest
Margreth Thürler-Pfyffer aus La Roche wird 1669 der Hexerei verdächtigt und befragt, ohne zu gestehen. Sie wird freigelassen und muss eine Urfehde schwören. 1676 wird sie erneut des selben Vergehens verdächtigt sowie verhört und gefoltert, ohne ein Geständnis abzulegen. Sie wird in ihr Haus verbannt und muss erneut eine Urfehde schwören.