SSRQ FR I/2/8 203.0-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, von Rita Binz-Wohlhauser und Lionel Dorthe
Zitation: SSRQ FR I/2/8 203.0-1
Lizenz: CC BY-NC-SA
Clauda Emery – Anweisung, Verhör und Urteil
1679 Mai 4 – Juli 28.
Stückbeschreibung
- Originaldatierung: 1679 Mai 4 – Juli 28
- Beschreibstoff: Papier
- Sprachen: Deutsch, Französisch
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Regest
Clauda Emery aus Corpataux wird der Hexerei verdächtigt und befragt, ohne zu gestehen. Sie wird aus dem Freiburger Territorium verbannt und wenige Monate später wieder festgenommen. Ihre Verbannung wird mit den Zusatz erneuert, dass sie beim nächsten Antreffen hingerichtet werden soll.