SSRQ FR I/2/8 65.38-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, von Rita Binz-Wohlhauser und Lionel Dorthe
Zitation: SSRQ FR I/2/8 65.38-1
Lizenz: CC BY-NC-SA
François Franex, Claude Corminboeuf – Anweisung
1623 Oktober 12.
Editionstext
François FranexPerson: Durch hängenden Einzug hervorgehoben, den man in ewigkheit vereidetBegriff: , hußfrauw1
bittet, ime etwas termyns zu vergünstigen, syner sachen
ordnung zu schaffen mögen und mit den glöubigernBegriff:
abzumachen. Hat ein monatZeitspanne: 1 Monat erlangt
mit lobungBegriff: , sich darzwüschen gegen niemanden zu
rechenBegriff: .
bittet, ime etwas termyns zu vergünstigen, syner sachen
ordnung zu schaffen mögen und mit den glöubigernBegriff:
abzumachen. Hat ein monatZeitspanne: 1 Monat erlangt
mit lobungBegriff: , sich darzwüschen gegen niemanden zu
rechenBegriff: .
Femme du chastelain2Durch hängenden Einzug hervorgehoben de CugieOrt: insteBegriff: pour la liberation de son
mary. Daruff ist das erst und anders
examenBegriff: oder ein ußzug derselbigen verlesen worden.
Darin vil wichtige artikhel der improcedurBegriff: ,
corruption, extorsionenBegriff: , unlutterkheit und andere
bubenstüklinen halben, etlich auch so nach der hexeryBegriff:
thunkhen wöllendt, begriffenBegriff: . Darüber
soll man im für den anfang erfragen und widerbringen. Darzwüschen wirt man mit dem
angeberBegriff: FranexPerson: fürfahrenBegriff: .
mary. Daruff ist das erst und anders
examenBegriff: oder ein ußzug derselbigen verlesen worden.
Darin vil wichtige artikhel der improcedurBegriff: ,
corruption, extorsionenBegriff: , unlutterkheit und andere
bubenstüklinen halben, etlich auch so nach der hexeryBegriff:
thunkhen wöllendt, begriffenBegriff: . Darüber
soll man im für den anfang erfragen und widerbringen. Darzwüschen wirt man mit dem
angeberBegriff: FranexPerson: fürfahrenBegriff: .
Stückbeschreibung