SSRQ ZH NF II/11 146-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Zweiter Teil: Rechte der Landschaft. Band 11: Die Obervogteien um die Stadt Zürich, von Ariane Huber Hernández und Michael Nadig
Zitation: SSRQ ZH NF II/11 146-1
Lizenz: CC BY-NC-SA
Jurisdiktionalstreit zwischen den Obervogteien Wiedikon und Höngg
1701 Mai 11.
Stückbeschreibung
- Signatur: StAZH B II 673, S. 141
- Originaldatierung: 1701 Mai 11 Überlieferung: Eintrag
- Beschreibstoff: Papier
- Format B × H (cm): 11.5 × 33.5
- Sprache: Deutsch
Kommentar
Bei einer Erbteilung sollte Jakob NötzliPerson: seine Schwestern und seine beiden Nichten auszahlen. Weil seine Verwandten sich von ihm benachteiligt fühlten, sollten die Obervögte über den Fall entscheiden. Die Zuständigkeit war jedoch umstritten. Im Bericht an den ZürcherOrt: RatOrganisation: stützen sich die Obervögte von WiedikonOrt: auf NötzlisPerson: Sesshaftigkeit in ihrem Gebiet und die Tatsache, dass der Grossteil seiner Güter dort gelegen sei. Die Obervögte von HönggOrt: argumentierten dagegen nicht nur damit, dass NötzliPerson: Gemeindsgenosse von HönggOrt: sei und dort auch immer seine Abgaben, inklusive Fasnachtshuhn, entrichte. Sie führten auch die Präzedenzfälle von NötzlisPerson: Verwandten und Vorfahren ins Feld, welche die Ausrichtungen jeweils vor den Obervögten von HönggOrt: machen liessen, auch wenn sie Güter in WiedikonOrt: besassen (StAZH A 126, Nr. 139). Der RatOrganisation: fällte allerdings keinen Grundsatzentscheid, sondern suchte eine Kompromisslösung, die nur für diesen Fall galt und überliess die endgültige Entscheidung dem Grossen RatOrganisation: .
Zu den Rechten und Pflichten von nicht in der Gemeinde ansässigen Gemeindegenossen in WipkingenOrt: vgl. SSRQ ZH NF II/11 134-1; SSRQ ZH NF II/11 142-1. Unklarheit über die Jurisdiktionsgewalt in räumlicher Hinsicht bestand 1775 zwischen den Obervogteien WiedikonOrt: und WollishofenOrt: (SSRQ ZH NF II/11 173-1).
Editionstext
M[i]Beschädigung durch Tintenfrass, sinngemäss ergänztattwochens, den 11. maiiOriginaldatierung: 11.5.1701 (), presentibusIn der Vorlage: prn herren burgermeister EscherPerson: und beid räthOrganisation:
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