SSRQ ZH NF I/2/1 227-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Erster Teil: Die Stadtrechte von Zürich und Winterthur. Zweite Reihe: Die Rechtsquellen der Stadt Winterthur. Band 1: Die Rechtsquellen der Stadt Winterthur I, von Bettina Fürderer
Zitation: SSRQ ZH NF I/2/1 227-1
Lizenz: CC BY-NC-SA
Urteil im Konflikt zwischen den Meistern des Gerberhandwerks in Winterthur und einem Gerber um die Beitragsgebühr
1522 Februar 28.
Stückbeschreibung
- Signatur: STAW AH 98/3/1 Ge
- Originaldatierung: 1522 Februar 28 Überlieferung: Original (Einzelblatt)
- Erhaltungszustand: Loch an der Stelle des Siegels
- Beschreibstoff: Papier
- Format B × H (cm): 32.0 × 43.0
- 1 Siegel:
- Rat der Stadt WinterthurOrganisation: , aufgedrückt, fehlt
- Sprache: Deutsch
Kommentar
Berufständische Anliegen gegenüber der Obrigkeit und den Angehörigen des eigenen Handwerks vertrat das «bott», die Versammlung der Meister. So stellten die Meister der Rotgerber von WinterthurOrt: 1640 eine Handwerksordnung auf, die Fragen betreffend Ausbildung, Betriebsgrösse, Vergütung, Versammlung der Meister, Strafkompetenz, Qualitätssicherung, Materialeinkauf und Handel regelte, und liessen sie durch den Schultheissen und RatOrganisation: bestätigen (STAW AH 98/3/7 Ge). Zu den Handwerksversammlungen in WinterthurOrt: vgl. Leonhard 2014, S. 229-230.
Der vorliegende Fall verweist auf die soziale Funktion der Handwerksverbände, vgl. auch den Kommentar zu SSRQ ZH NF I/2/1 107-1. Erwerb und Unterhalt der Versammlungslokale finanzierten die Mitglieder gemeinschaftlich, etwa über Eintrittsgebühren oder Jahresbeiträge. Oftmals schlossen sich mehrere Verbände zu einer Trinkstubengesellschaft zusammen, wie die Schuhmacher und Gerber von WinterthurOrt: , wobei die ursprünglichen Organisationsstrukturen bis zu einem gewissen Grad beibehalten wurden, vgl. SSRQ ZH NF I/2/1 162-1. Die Leitung der Gesellschaft der Schuhmacher und GerberOrganisation: war zumindest im 18. Jahrhundert paritätisch besetzt, jede Berufsgruppe stellte einen Rechenherrn und drei Vorstände, dazu kamen drei Meister (winbib Ms. Fol. 30, S. 149). Endgültig aufgelöst wurde die Gesellschaft im Jahr 1838, vgl. Rozycki 1946, S. 117-119.
Editionstext
Anmerkungen
- Beschädigung durch Loch, sinngemäss ergänzt.↩
- Unsichere Lesung.↩
- Beschädigung durch Loch, sinngemäss ergänzt.↩
- Beschädigung durch Loch, sinngemäss ergänzt.↩
- Beschädigung durch Loch, sinngemäss ergänzt.↩
- Beschädigung durch Loch, sinngemäss ergänzt.↩
- Unsichere Lesung.↩
- Hinzufügung unterhalb der Zeile von Hand des 20. Jh.: SeptAbkürzung 26.↩
Regest