SSRQ FR I/2/8 109.3-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, par Rita Binz-Wohlhauser et Lionel Dorthe
Citation : SSRQ FR I/2/8 109.3-1
Licence : CC BY-NC-SA
Catherine Gauthier-Monde – Instruction
1643 juillet 28.
Texte édité
Gefangne
Catheline MondePersonne : , GaultisPersonne : frauw, mit dem
lehren seilTerme : uffzogenTerme : , löugnet alles, so gar
was heitterTerme : ist, darumb sie uberwißenTerme : .
[p. 339]Saut de pageIngestelt, biß die information von BerlensLieu : ankhommen, wie zugangen. Der knab1 soll in SpittalLieu : uffbehaltenTerme : und des zeichensTerme :
wegen befragt werden.
lehren seilTerme : uffzogenTerme : , löugnet alles, so gar
was heitterTerme : ist, darumb sie uberwißenTerme : .
[p. 339]Saut de pageIngestelt, biß die information von BerlensLieu : ankhommen, wie zugangen. Der knab1 soll in SpittalLieu : uffbehaltenTerme : und des zeichensTerme :
wegen befragt werden.
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