SSRQ FR I/2/8 109.35-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, par Rita Binz-Wohlhauser et Lionel Dorthe
Citation : SSRQ FR I/2/8 109.35-1
Licence : CC BY-NC-SA
Barbli Paccot-Tunney – Instruction
1644 juillet 19.
Texte édité
Gefangne
Barbli TunnayPersonne : bekhentTerme : und hatt erhaltenTerme : mit dem
zendnerTerme : , das sie sich so wytt vergeßen, das sie gott
verlöugnetTerme : und sich dem bösen geistTerme : ergebenTerme : , auch den
verndrigenTerme : hagelTerme : gemacht zu haben. Sol samstag vor
gricht gestelt und zu ihren die geistlichenTerme : gelaßen werden.
zendnerTerme : , das sie sich so wytt vergeßen, das sie gott
verlöugnetTerme : und sich dem bösen geistTerme : ergebenTerme : , auch den
verndrigenTerme : hagelTerme : gemacht zu haben. Sol samstag vor
gricht gestelt und zu ihren die geistlichenTerme : gelaßen werden.
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