SSRQ FR I/2/8 109.4-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, by Rita Binz-Wohlhauser and Lionel Dorthe
Citation: SSRQ FR I/2/8 109.4-1
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Marti Margueron – Anweisung
1643 July 30.
Edition Text
Gefangne
Marti MangueronPerson: , der GottiaPerson: sohn, ist im
SpittalPlace: examiniert worden, löugnet alles.
Ist auch gevisitiertTerm: und aber an ihme khein
zeichenTerm: gefunden worden. Khönne zwar nit wol
betten. Soll nochmahlen examiniert werden,
umb die zwen bewißne puncten streng
die warheit zu bekhennenTerm: .
SpittalPlace: examiniert worden, löugnet alles.
Ist auch gevisitiertTerm: und aber an ihme khein
zeichenTerm: gefunden worden. Khönne zwar nit wol
betten. Soll nochmahlen examiniert werden,
umb die zwen bewißne puncten streng
die warheit zu bekhennenTerm: .
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