SSRQ FR I/2/8 109.71-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, von Rita Binz-Wohlhauser und Lionel Dorthe
Zitation: SSRQ FR I/2/8 109.71-1
Lizenz: CC BY-NC-SA
Jenon Bodin-Monde, Catherine Gauthier-Monde, Marti Margueron – Anweisung
1645 Januar 13.
Editionstext
Gefangne
GottiasPerson: schwester1, die in der gefangenschafft gar
uffschwöltBegriff: mit grosser gefahr des lebens. M hMine herren des
gerichts sollend zum uberfluß sie examinieren und nach
befinden in die wärme thun laßen. Auch ein bychtvatterBegriff: und
doctorBegriff: mitnemmen und mitwochen oder donstag der GottiaPerson:
und ihres sohns wegen referierenBegriff: .
uffschwöltBegriff: mit grosser gefahr des lebens. M hMine herren des
gerichts sollend zum uberfluß sie examinieren und nach
befinden in die wärme thun laßen. Auch ein bychtvatterBegriff: und
doctorBegriff: mitnemmen und mitwochen oder donstag der GottiaPerson:
und ihres sohns wegen referierenBegriff: .
Stückbeschreibung