SSRQ FR I/2/8 109.71-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, par Rita Binz-Wohlhauser et Lionel Dorthe
Citation : SSRQ FR I/2/8 109.71-1
Licence : CC BY-NC-SA
Jenon Bodin-Monde, Catherine Gauthier-Monde, Marti Margueron – Instruction
1645 janvier 13.
Texte édité
Gefangne
GottiasPersonne : schwester1, die in der gefangenschafft gar
uffschwöltTerme : mit grosser gefahr des lebens. M hMine herren des
gerichts sollend zum uberfluß sie examinieren und nach
befinden in die wärme thun laßen. Auch ein bychtvatterTerme : und
doctorTerme : mitnemmen und mitwochen oder donstag der GottiaPersonne :
und ihres sohns wegen referierenTerme : .
uffschwöltTerme : mit grosser gefahr des lebens. M hMine herren des
gerichts sollend zum uberfluß sie examinieren und nach
befinden in die wärme thun laßen. Auch ein bychtvatterTerme : und
doctorTerme : mitnemmen und mitwochen oder donstag der GottiaPersonne :
und ihres sohns wegen referierenTerme : .
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