SSRQ FR I/2/8 112.3-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, par Rita Binz-Wohlhauser et Lionel Dorthe
Citation : SSRQ FR I/2/8 112.3-1
Licence : CC BY-NC-SA
Anni Nösberger-Bähler – Instruction
1644 janvier 4.
Texte édité
Gefangne
Anni NörspergerPersonne : bekhentTerme : , die schandtliche wort wider
hochwürdig hAbréviation sacramentTerme : geredt zu haben, und zu verbottener
zytt hinder BernLieu : fleischTerme : gessen zu haben. Umb die wort ist
richtig, wirdt also vor gericht gestelt werden. Umb die
anstöukhung und verdacht der hexeryTerme : werde lehr uffgezogenTerme : .
hochwürdig hAbréviation sacramentTerme : geredt zu haben, und zu verbottener
zytt hinder BernLieu : fleischTerme : gessen zu haben. Umb die wort ist
richtig, wirdt also vor gericht gestelt werden. Umb die
anstöukhung und verdacht der hexeryTerme : werde lehr uffgezogenTerme : .
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