SSRQ FR I/2/8 113.4-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, par Rita Binz-Wohlhauser et Lionel Dorthe
Citation : SSRQ FR I/2/8 113.4-1
Licence : CC BY-NC-SA
Anne Pillet – Instruction
1644 janvier 20.
Texte édité
Gefangne
Anne PilletPersonne : der hetzeryTerme : verdacht, lehr uffzogenTerme :
worden, aber nüt bekhennenTerme : wöllen, sonders wil
gantz unschuldig und sorget, schwangerTerme : zu syn. Das
muss man bevor wüßen. Ist sie nit schwangerTerme : , mit
dem halben zehendnerTerme : fortgefahren.
worden, aber nüt bekhennenTerme : wöllen, sonders wil
gantz unschuldig und sorget, schwangerTerme : zu syn. Das
muss man bevor wüßen. Ist sie nit schwangerTerme : , mit
dem halben zehendnerTerme : fortgefahren.
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