SSRQ FR I/2/8 120.3-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, by Rita Binz-Wohlhauser and Lionel Dorthe
Citation: SSRQ FR I/2/8 120.3-1
License: CC BY-NC-SA
Margreth Hayoz-Fruyo – Anweisung
1645 July 3.
Edition Text
Gefangne
Margreth HayoPerson: bürtig von FavernachPlace: , habe
aber in der parochianTerm: TaversPlace: lang gewont,
wil durch die examinationTerm: nütt bekhennenTerm: , sonders
unschuldig syn. Es ist ein examenTerm: wider sie uffgenommen worden. Man soll mit der völligen torturTerm:
mit ihren fürfahrenTerm: , sie zur bekhantnußTerm: zu bringen,
wyl das examenTerm: , und was noch nit daryn ist, sondersTerm: zu BerlensPlace: fürgangen, sehr bedencklich ist.
aber in der parochianTerm: TaversPlace: lang gewont,
wil durch die examinationTerm: nütt bekhennenTerm: , sonders
unschuldig syn. Es ist ein examenTerm: wider sie uffgenommen worden. Man soll mit der völligen torturTerm:
mit ihren fürfahrenTerm: , sie zur bekhantnußTerm: zu bringen,
wyl das examenTerm: , und was noch nit daryn ist, sondersTerm: zu BerlensPlace: fürgangen, sehr bedencklich ist.
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